Zug: Kürzung der Ergänzungsleistungen

Gepostet am

Um satte 25 Prozent werden die Ergänzungsleistungen für im Heim wohnende IV-Beziehende im Kanton Zug gekürzt. insieme kritisiert, dass ausgerechnet bei Menschen mit Behinderung, die bereits benachteiligt sind, gespart wird. insieme Cerebral Zug unterstützt deshalb das Referendum gegen die beschlossenen Sparmassnahmen.

Der Kanton Zug möchte sparen. Bereits das zweite Entlastungspaket wurde vom Kantonsparlament am 7. Juli beschlossen. Dessen Massnahmen haben für Menschen mit Behinderung einschneidende Auswirkungen.

Willkürlich gewählter Kürzungsbetrag

Heute stehen Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern, die Ergänzungsleistungen beziehen, monatlich 536 Franken für persönliche Ausgaben zur Verfügung. Dieser Betrag umfasst nicht nur einfach ein Taschengeld für Freizeitausgaben. Vielmehr müssen sie damit auch ihre Kosten für Kleidung, Mobilität, Hygieneartikel sowie Mediennutzung bestreiten.

Der Betrag von 536 Franken basiert auf einem ausgewiesenen Bedarf, der nicht einfach um einen bestimmten Betrag gekürzt werden kann. Neu werden jedoch die persönlichen Ausgaben von Personen, die Ergänzungsleistungen beziehen, auf 400 Franken pro Monat beschränkt sein. Pro Jahr bedeutet dies für jede Person einen Fehlbetrag von 2685 Franken.

Weniger kantonale Beiträge an Heime

Menschen mit geistiger Behinderung werden von den Sparmassnahmen gleich zweifach betroffen sein: Auch die kantonalen Beiträge an die Heim- und Pflegebetriebe werden massiv gekürzt.

Weniger Betreuungspersonal bedeutet für die Institutionsbewohnenden unweigerlich schlechtere Betreuung.

Referendum wird ergriffen

Für die einzelnen betroffenen Personen bedeuten die beschlossenen Sparmassnahmen schmerzliche Einschnitte. Deshalb hat insieme Cerebral Zug, zusammen mit anderen Organisationen und Parteien, die Unterschriftensammlung zur Referendumsergreifung gestartet. Die Volksabstimmung soll am 27. November 2016 stattfinden.