Die IV-Stellen wollen künftig IV-Anlehren nur noch für ein Jahr verfügen. Dies geht aus einer Empfehlung der IV-Stellenleiter-Konferenz (IVSK) an die IV-Stellen hervor. Erst nach einem Standortgespräch sollen die IV-Stellen über die Finanzierung eines zweiten Jahres entscheiden, wobei die Erfolgschancen einer Integration in den ersten Arbeitsmarkt massgebend sind. insieme hält diesen schleichenden Abbau für bedenklich.
Die Kosten für eine IV-Anlehre sollen nicht mehr pauschal mit Lehrbeginn gesprochen, sondern an eine periodische Wirkungskontrolle gekoppelt werden, wie aus der Mitteilung der IVSK hervorgeht. Ziel dieser Empfehlung an die IV-Stellen ist es, die Kostengutsprache von IV-Anlehren schweizweit zu harmonisieren. Laut IVSK sollen die IV-Stellen nicht auf Kosten der Jugendlichen sparen, sondern die Ausbildungsstätten stärker in die Pflicht nehmen.
Gemäss den neuen Vorgaben klären IV-Berufsberaterin und Ausbildungsbetreuer in einem Standortgespräch, ob eine Integration in den freien Arbeitsmarkt nach der IV-Anlehre realistisch erscheint. Dieses Vorgehen bei der Ausbildungsbegleitung stelle sicher, dass die individuellen Ressourcen der Jugendlichen stärker berücksichtigt und IV-Massnahmen darauf abgestimmt würden. Bei positivem Ausbildungsverlauf kann die Ausbildungsdauer bis auf insgesamt 24 Monate verlängert werden.
Ausbildung als A und O
Aus Sicht von insieme ist es fragwürdig, dass die Anschlusslösung auf dem ersten Arbeitsmarkt darüber entscheidet, ob ein weiteres Ausbildungsjahr finanziert wird. Die Erfahrung hat gezeigt: Auch für Menschen, die Zeit ihres Lebens in einer Werkstatt tätig sind, ist eine Ausbildung, wie sie die IV-Anlehre bietet, zentral. Dank Fachwissen wird ihre Arbeit abwechslungsreicher, anspruchsvoller, befriedigender wie auch produktiver. insieme wehrt sich gegen den schleichenden Abbau bei den IV-Anlehren und wünscht sich mehr Ausbildungsangebote für junge Menschen mit geistiger Behinderung, damit sie ihren Fähigkeiten gemäss optimal gefördert werden.