Die Wirkung der IV-Revision 6a auf die Reduktion der Renten ist gering. Dagegen zeigen die früheren Revisionen 4 und 5 Wirkung. Die Sanierung der verschuldeten IV ist auf gutem Weg, der Assistenzbeitrag erfolgreich.
Ziel verfehlt
2012 trat die IV-Revision 6a in Kraft. Sie soll IV-RentnerInnen durch Förderung und gezielte Massnahmen wieder in das Erwerbsleben eingliedern. Für die Jahre 2012 und 2013 prognostizierte das BSV mit 4363 Wiedereingliederungen, effektiv waren es 2776. Eine Reduktion der Renten sollte zudem durch die Überprüfung von Dossiers mit unklaren Beschwerdebildern erreicht werden. Dieses Potential wurde laut BSV überschätzt. Gerechnet wurde mit 4‘500, reduziert werden konnten 500 gewichtete Renten.
Positive Wirkung
Trotzdem fällt die Zwischenbilanz des BSV per Ende 2013 insgesamt positiv aus. Zu verdanken sei dies der 4. und der 5. IV-Revision. Deren Wirkung sei weit grösser als angenommen. Die Zahl der Neurenten sei markant gesunken, der Rentenbestand konnte stärker gesenkt werden als prognostiziert.
IV-Sanierung in Aussicht
Die IV ist weiterhin hoch verschuldet. Nur dank der auf 2017 befristeten Zusatzfinanzierung durch die Mehrwertsteuer sind die Rechnungsabschlüsse im Lot. Dennoch stellt das BSV in Aussicht, dass die Sanierungsziele – eine ausgeglichene Rechnung ohne Geldspritze und die Rückzahlung der Schulden an den AHV-Fonds – bis 2030 erreicht werden.
Erfolgreicher Assistenzbeitrag
Positiv wertet das BSV die Entwicklungen beim Assistenzbeitrag, der 2012 mit der IV-Revision 6a eingeführt wurde. Die Ziele, mehr Selbstbestimmung, eigenverantwortliche Lebensgestaltung und Entlastung von Angehörigen, seien erreicht worden. 756 Personen, weniger als erwartet, nahmen bis Ende 2013 einen Assistenzbeitrag in Anspruch. 32 Personen konnten dank Assistenzbeitrag das Heim verlassen, 130 Heimeintritte konnten vermieden werden, berichtet das BSV.
Medienmitteilungen des BSV
Zwischenbilanz der beruflichen Eingliederung
Zwischenevaluation Assistenzbeitrag