Institutionen: Abwesenheit geregelt

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Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) empfiehlt den Kantonen, dass die Heimtaxe an Abwesenheitstagen um mindestens 20 Franken reduziert werden soll. Damit werden grosse kantonale Unterschiede im Umgang mit Abwesenheitstagen in Institutionen eingeschränkt. insieme begrüsst, dass SODK-Empfehlungen Mindestansätze vorgeben und wird sich bei den Kantonen weiterhin für bessere Lösungen einsetzen.

Für jeden Tag, den sie nicht in der Institution verbringen, sollen erwachsene Menschen mit Behinderung 20 Franken weniger bezahlen müssen. Wenn Sie zur IV zusätzlich eine Hilflosenentschädigung erhalten, müssen sie diese zudem nicht an die Institution weitergeben. Diesen Mindeststandard empfiehlt die SODK den Kantonen ab sofort.

Betreuung verursacht Kosten

Die Kostenreduktionen an Abwesenheitstagen kommt den Angehörigen zugute, die an diesen Tagen die Betreuung sicherstellen. Mit den 20 Franken täglich plus der Hilflosenentschädigung (zwischen 16 und 63 Franken pro Tag) ist nur ein Teil des Aufwandes für Betreuung, Verpflegung, etc. gedeckt. Die Familien erhalten also keinen Geldsegen, sondern eine bescheidene Entschädigung für ihre Betreuungsarbeit. Die Institutionen sparen bei Abwesenheiten durch den reduzierten Betreuungs- und Verpflegungsaufwand Kosten ein.

Als Minimum zu verstehen

insieme begrüsst, dass die SODK-Empfehlungen wenigstens ein Minimum für alle Kantone festlegen. Besonders in Kantonen wie Zürich, die bisher keine solchen Beträge festgelegt haben, hat der Minimalbetrag eine positive Wirkung. Die Empfehlungen dürfen nicht dazu führen, dass Kantone wie zum Beispiel Bern und Solothurn, die heute höhere Rückerstattungen gewähren, diese nun reduzieren. insieme  setzt sich weiterhin dafür ein, dass die Kantone angemessenere Mindestbeträge festlegen.