Von den Bezügerinnen und Bezügern wird der Assistenzbeitrag mehrheitlich geschätzt. Die Suche nach Assistenzpersonen ist nicht immer einfach. Und: Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen sind nach wie vor bei den Bezügerinnen und Bezügern untervertreten. Dies hat eine erneute Evaluierung des Assistenzbeitrags durch das Bundesamt für Sozialversicherung ergeben.
Vier von fünf Personen sind mit dem Assistenzbeitrag nach wie vor sehr zufrieden oder zufrieden. Ihre Lebensqualität wurde gesteigert, die Selbständigkeit erhöht, Kinder haben bessere Möglichkeiten, an Freizeitaktivitäten teilzunehmen und Eltern werden entlastet.
Es braucht Verbesserungen
Aufhorchen lassen folgende Befunde: Die Hälfte der Personen, die einen Assistenzbeitrag bezieht, ist mit der finanziellen Situation unzufrieden. Die Suche nach Assistenzpersonen gestaltet sich für die Hälfte der Bezügerinnen und Bezüger sehr schwierig oder schwierig. Auch die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen kann mit dem Assistenzbeitrag nicht verbessert werden, obwohl dies eines der Hauptziele wäre. Die monatliche Abrechnung empfinden zwei Drittel als belastend.
Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen untervertreten
Interessante Aussagen finden sich bezüglich der Gruppe „Personen mit Geburtsgebrechen“, die auch Personen mit kognitiven Beeinträchtigungen einschliesst. Nur acht Prozent von ihnen beziehen einen Assistenzbeitrag, um selbständig zu wohnen.
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Der Assistenzbeitrag hat das Potential, die Selbständigkeit einer Person zu erhöhen. Er kann auch Personen, die momentan in einer Institution wohnen, den Schritt in die Selbständigkeit ermöglichen. Deshalb der Aufruf von insieme: Klären Sie bei der IV-Stelle ab, ob Sie, Ihr Kind oder Ihre PartnerIn die Kriterien erfüllen, den Assistenzbeitrag zu beantragen. Falls Sie eine Beiständin oder einen Beistand haben, so kann diese(r) die Rolle des Arbeitgebenden übernehmen. insieme Schweiz berät sie gerne dazu.
Evaluation des BSV zum Assistenzbeitrags
Informationen zum Assistenzbeitrag