Die UNO-Behindertenrechtskonvention (BRK) ist seit Mai 2008 in Kraft. 155 Länder – nicht jedoch die Schweiz – haben sie bisher unterzeichnet. Am 19. Dezember hat der Bundesrat nun den Vernehmlassungsbericht gutgeheissen und unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Bundesversammlung die Ratifizierung des Übereinkommens beschlossen.
Das Übereinkommen sei ein klares Bekenntnis zur Gleichstellung der Menschen mit Behinderungen und ihrer Integration in die Gesellschaft, heisst es in der Mitteilung des Bundesrates. Ein Beitritt zum Übereinkommen stelle daher einen konsequenten Schritt dar, um die Gleichstellung und Integration der Menschen mit Behinderungen aktiv zu fördern und die in der Schweiz bereits bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen zu konkretisieren und deren Umsetzung zu erleichtern.
Grundlegende Menschenrechte
Die UNO-Behindertenrechtskonvention soll Menschen mit Behinderung eine gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen. Der Beitritt der Schweiz ist wichtig, weil die Konvention grundlegende Menschenrechte statuiert und bürgerliche, politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte enthält. So führt sie u.a. das Recht auf persönliche Mobilität oder das Recht auf Bildung auf, welches die Vertragsstaaten verpflichtet, ein integratives Bildungssystem zu gewährleisten. Die Vertragsstaaten sollen überdies für Menschen mit Behinderung den Zugang zur Berufsausbildung und eine unabhängige Lebensführung sicherstellen, wofür sich insieme seit Jahren engagiert.
insieme fordert einen möglichst raschen Beitritt zur UNO-Behindertenkonvention und setzt sich dafür ein, dass die Schweiz auch das Fakultativprotokoll zur Überprüfung der Rechte ratifiziert. Ein JA zur UNO-Konvention bedeutet auch ein JA zur autonomen Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben.
Die Konvention wird nun in einem nächsten Schritt in den zuständigen parlamentarischen Kommissionen behandelt und dürfte im Sommer 2013 ins Parlament kommen.
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