UNO-Konvention

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Am 22. Dezember hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Behindertenkonvention eröffnet. insieme sieht im „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (ICRPD) ein wichtiges Instrument für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und hofft auf einen raschen Beitritt der Schweiz.

Die UNO Behindertenkonvention ist das erste internationale Übereinkommen, welches spezifisch die Rechte von Menschen mit Behinderungen und die Pflichten der Vertragsstaaten aufführt. Sie wurde am 13. Dezember 2006 durch die UNO Generalversammlung verabschiedet und ist am 3. Mai 2008 in Kraft getreten.
Bis anhin haben 147 Staaten die Konvention unterzeichnet, 96 haben sie bereits ratifiziert (darunter 15 EU-Länder).

Chancengleichheit als oberstes Ziel

Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen stelle ein wichtiges Instrument dar, um die Diskriminierung dieser Menschen in allen Lebensbereichen zu bekämpfen und ihre selbstständige Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu fördern, wie die Eidgenossenschaft in ihrer Mitteilung festhält. Es handelt sich hierbei um einen völkerrechtlichen Vertrag, der bereits bestehende Menschenrechte für die Lebenssituation behinderter Menschen konkretisiert. Ziel ist es, die Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen voranzutreiben. Sie sollen aktiv am politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben teilhaben und damit grundlegende Menschenrechte wahrnehmen können.

Das Übereinkommen und die Schweiz

Zwar verfügt die Schweiz bereits über wichtige Vorschriften zugunsten von Menschen mit Behinderungen (insbesondere Behindertengleichstellungsrecht).
Trotzdem stossen sie nach wie vor auf Vorurteile und Barrieren, welche sie daran hindern, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Die UNO Behindertenkonvention kann dazu beitragen, den Weg zur Gleichstellung zu beschleunigen.