Teilhabe am politischen Prozess

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Am Gleichstellungstag forderten Menschen mit und ohne Behinderung mehr politische Teilhabe und damit eine stärkere Inklusion von Menschen mit Behinderung. Dazu verabschiedeten sie eine Resolution.

Das UNO-Behindertengleichstellungsgesetz (UNO-BRK) verlangt die Partizipation von Menschen mit Behinderung am politischen und öffentlichen Leben. Sie sollen vermehrt in der Gesellschaft mitwirken und mitbestimmten können sowie bessere Chancen haben, sich politisch zu engagieren.

Bis heute treten nur wenige Menschen mit Behinderung auf der politischen Bühne auf. Dies soll sich durch die Umsetzung der UNO-BRK ändern.

Verpflichtung der Legislative

Die Aargauer Ständerätin Pascale Bruderer unterstrich, dass die Konvention eine Verpflichtung der Legislative bedeute, bei der Gesetzgebung zu prüfen, inwiefern die Rechte von Menschen mit Behinderung betroffen seien und berücksichtigt werden können.

Am Gleichstellungstag, am 4. November wurde eine Resolution verabschiedet, die Bund, Kantone und Gemeinden auffordert, sich aktiv für die gleichberechtigte Partizipation und damit auch für Inklusion von Menschen mit Behinderung einzusetzen.