St. Gallen macht’s vor

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Der Kanton St. Gallen will Menschen mit Behinderungen stärker in die Politik einbeziehen und die Eigeninitiative fördern. Diese Pläne wurden an einer Tagung zur Zukunft der kantonalen Behindertenpolitik vorgestellt, zusammen mit konkreten Neuerungen: Die Website des Kantons ist neu in leichter Sprache verfügbar, der Kanton schafft Nischenarbeitsplätze und fördert Projekte mit 80‘000 Franken pro Jahr.

Mit den Massnahmen und Projekten will der Kanton St. Gallen die Selbstbestimmung und Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung stärken und den Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen verbessern.

Laut dem zuständigen Regierungsrat Martin Klöti geht es darum, ein selbstbestimmtes Leben zu fördern und „den Leuten, die ein Handicap haben, zu zeigen, dass es Möglichkeiten gibt, ein vollkommen schönes Leben zu führen und einen Beitrag an die Gesellschaft zu leisten.“

Vorbild für andere Kantone

Die Pläne des Kantons sind unterschiedlich weit fortgeschritten: Ab sofort steht ein Förderkredit von 80‘000 Franken pro Jahr zur Verfügung, mit dem Projekte von und für Menschen mit Behinderung unterstützt werden (Link siehe unten). St. Gallen geht damit neue Wege und könnte in diesem Punkt zu einem Vorbild für andere Kantone werden.

Der Kanton hat auch bereits begonnen, Nischenarbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen zu schaffen. Ab 2021 soll eine Peer-to-Peer-Beratung von und für Menschen mit Behinderung funktionieren. Erste Elemente der Website der Kantonsverwaltung stehen in Leichter Sprache zur Verfügung.

Langfristig will St. Gallen mehr barrierefreie Informationen anbieten, barrierefreies Bauen fördern, betreuende Angehörige stärken und die politische Partizipation einfacher machen.

Menschen mit Behinderungen einbeziehen

Für insieme ist es zentral, dass die guten Absichten des Kantons St. Gallen zu konkreten Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen führen. Bernhard Lippuner, Präsident insieme Ostschweiz, sagt dazu: „Es sind erste Schritte, aber die eingeschlagene Richtung stimmt.“

Der vorliegende Wirkungsbericht zum kantonalen Behindertengesetz wurde unter Einbezug von Menschen mit Behinderung ausgearbeitet. Dieser Einbezug muss selbstverständlich werden und auch bei weiteren Projekten funktionieren.