Das Bundesgericht anerkennt in seinem Urteil betreffend die neuen Doppelstockzüge der SBB, dass Menschen mit Behinderungen ein verfassungsmässiges Recht auf selbstbestimmte Mobilität haben. Das ist ein wichtiger Fortschritt für die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Hat eine Person mit Behinderung das Recht auf selbstbestimmte Mobilität? Um diese Frage drehte sich der Prozess, den Inclusion Handicap gegen die SBB und Hersteller Bombardier führte. «Das Bundesgericht hält ausdrücklich fest, dass wir, Menschen mit Behinderungen, ein Recht auf selbstbestimmte Benutzung des ÖV haben. Das ist für uns ein Meilenstein», so Verena Kuonen, Co-Präsidentin von Inclusion Handicap. Das Urteil setzt klare Massstäbe für die Zugänglichkeit des ÖV für alle Menschen mit Behinderungen.
Es reicht nicht, die technischen Normen zu berücksichtigen
Der Dosto-Zug war 2017 vom Bundesamt für Verkehr (BAV), das für die Zulassung zuständig ist, als rechtskonform eingestuft worden. Das Bundesverwaltungsgericht sah es auch so. Das Urteil des Bundesgerichts führt nun dazu, dass sich die Transportunternehmen und insbesondere das BAV nicht mit der Einhaltung der einzelnen technischen Normen begnügen dürfen. Sie müssen gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen die Züge tatsächlich autonom nutzen können.
Inclusion Handicap hatte insgesamt neun Beschwerdepunkte vor dem Bundesgericht geltend gemacht. Davon wurden sieben abgewiesen. So bleiben die Dosto-Züge für viele Menschen mit Behinderungen, insbesondere für Menschen mit Seh- und Hörbehinderungen, nur erschwert zugänglich.
Weckruf für die Schweiz
Noch bestehen in vielen Bereichen Hürden. Es ist Zeit, dass die Schweiz aufwacht und Menschen mit Behinderung das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben garantiert. Am 9. März findet in Bern ein Aktionstag für die Rechte von Menschen mit Behinderungen statt.
Medienmitteilung Inclusion Handicap (pdf)
Aktionstag «Zusammen. Zu RECHT!»