Damit Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung ihre politischen Rechte wahrnehmen können, müssen die Abstimmungsunterlagen auch in einfacher Sprache zur Verfügung stehen. Zwei Vertreterinnen von insieme Schweiz waren vor Ort, als diese Forderung am 1. Juni in der Bundeskanzlei übergeben wurde.
Die Inklusionskommission der nationalen Arbeitsgruppe UN-Behindertenrechtskonvention fordert, dass ab 2020 die Erläuterungen zu den Abstimmungsunterlagen in einfacher Sprache vorliegen sollen. Ausserdem sollen Publikationen, welche Menschen mit Behinderung direkt betreffen, in einfache Sprache übersetzt werden. In diese Kategorie würde zum Beispiel das Behindertengleichstellungsgesetz fallen. Die Gruppe bot der Bundeskanzlei bei der Umsetzung des Vorhabens ihre Unterstützung an.
Die Umsetzung der Forderung würde auch Art. 29 der UN-BRK nachkommen „Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass die (…), Wahlmaterialien geeignet, zugänglich und leicht zu verstehen und zu handhaben sind.“
insieme für mehr Angebote in politischer Bildung
Die Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit geistiger Behinderung sind auch mangels politischer Bildung eingeschränkt. insieme fordert deshalb verstärkte Unterstützung für Angebote in politischer Bildung. Mit Erläuterungstexten in einfacher Sprache wäre immerhin ein erster Zugang zu Abstimmungen möglich.
Das Anliegen stiess auf Interesse
Die Bundeskanzlei entliess die Gruppe mit dem Versprechen, sich weiterhin stark für die Verbreitung der einfachen Sprache innerhalb der Verwaltung einzusetzen. Sie erklärte, einen Pilotversuch der Abstimmungs-Erläuterungen in leichter Sprache in Erwägung zu ziehen und das Anliegen dem Bundeskanzler zu unterbreiten. Auch zeigten die Mitarbeitenden der Bundeskanzlei Interesse für die Idee, dass eine Behindertenorganisation die Abstimmungsunterlagen analog zum Projekt „Easy Vote“ für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen aufbereitet.