Neuenburg macht vorwärts

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Die Regierung des Kantons Neuenburg hat ein neues Gesetz zur Inklusion und Unterstützung von Menschen mit Behinderung vorgestellt. Das „LincA“ soll die Gesetzesgrundlage für eine verstärkte Integration wie auch für die Finanzierung von Dienstleistungen bilden. Insbesondere soll ein Rahmen für die Diversifizierung des Dienstleistungsangebots geschaffen werden, vor allem im Zusammenhang mit den Möglichkeiten des Wohnens zu Hause und der Unterstützung pflegender Angehöriger.

 Das Gesetz sieht sowohl eine*n Inklusionsbeauftragte*n in der kantonalen Verwaltung als auch eine Beschwerdekommission zu Ungleichheit und Diskriminierung von Menschen mit Behinderung vor. Weiter sollen jährlich 100‘000.- für Projekte zur Förderung der Inklusion zur Verfügung stehen.

zwei Männer lachen zusammen

Die Neuenburger Regierung geht erfreulich weit, ist aber nicht allein in diese Richtung unterwegs. ©Nathan Anderson

Was lange währt, wird endlich gut

Das Gesetz ist wegweisend, es hat lange gedauert, nachdem der Grosse Rat (Kantonsparlament) der Regierung bereits 2015 den entsprechenden Auftrag gegeben hat. Florence Nater, Präsidentin des „Forum Handicap Neuchâtel“ und SP-Grossrätin, meint dazu: „Nach abenteuerlich langen sechs Jahren seit der Einreichung der Volksmotion konnte der Kanton Neuenburg nun endlich ein Rahmengesetz zur Inklusion von Menschen mit Behinderung verabschieden. Ein wichtiger Schritt zur Anerkennung der Rechte und zur Beteiligung von betroffenen Personen.“ Als nächstes berät die zuständige Kommission die Gesetzesvorlage, bevor der Grosse Rat darüber entscheidet.

Auch andere Kantone bewegen sich

Die Neuenburger Regierung geht erfreulich weit, ist aber nicht allein in diese Richtung unterwegs: Die Bevölkerung des Kantons Genf hat vor Kurzem beschlossen, Menschen unter umfassender Beistandschaft nicht mehr vom Stimmrecht auszuschliessen. Der Kanton Basel-Stadt hat bereits ein Behindertenrechtegesetz inklusive Fachstelle für Behindertenfragen beschlossen, Basel-Land ist daran, ein ähnliches Modell auszuarbeiten. Im Kanton Zürich ist die Koordinationsstelle für Behindertenrechte bereits aktiv. Leider hat die Ratifizierung der UNO-BRK durch die Schweiz im Jahr 2014 auf nationaler Ebene noch keine vergleichbaren Auswirkungen.

 

 

 

 

 

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