Die Schweiz soll die UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) ratifizieren. Dies hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) mit 15 zu 8 Stimmen entschieden.
Die SGK-N hat sich an ihrer Sitzung am 23. Mai mit den Konsequenzen der UNO-BRK für die Schweizer Rechtsordnung auseinandergesetzt. Sie kam zum Schluss, dass diesbezüglich keine Anpassungen erforderlich, allenfalls aber „geeignete Massnahmen“ zu treffen seien, um dem Mindeststandard der Konvention zu entsprechen. Eine Kommissionsminderheit möchte die Vorlage an den Bundesrat zurückweisen, mit dem Auftrag, die konkreten Auswirkungen einer Ratifizierung der UNO-BRK auf Gesetze und Verordnungen von Bund und Kantonen aufzuzeigen.
Behindertenorganisationen erfreut
Die Dachorganisationenkonferenz der privaten Behindertenhilfe (DOK) und damit auch insieme Schweiz, die Fachstelle Égalité Handicap sowie der Gleichstellungsrat sind erfreut über den klaren Entscheid der Kommission. Er zeige, dass die SGK-N eine autonome Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben ernst nehme.
Der Nationalrat wird sich in der Sommersession am 21. Juni zur Ratifizierung der UNO-BRK durch die Schweiz äussern.
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