Die Universität Freiburg hat die Anfragen an die unabhängige Anlaufstelle Kindes- und Erwachsenenschutz (KESCHA) von 2018 ausgewertet und empfiehlt, vermehrt private Beistände einzusetzen.
Die Auswertung hat ergeben, dass es bei fast achtzig Prozent der Anfragen an die KESCHA um Konflikte mit Berufsbeiständen geht. Diese hätten zu wenig Zeit, wären schlecht oder gar nicht erreichbar, blieben untätig oder seien überbelastet. Die Universität Freiburg empfiehlt daher, wenn immer möglich, private Beistände einzusetzen, die zeitlich besser verfügbar und näher bei der betroffenen Person sind.
Gleiches Anliegen von insieme Schweiz
Diese Empfehlung deckt sich mit dem Anliegen von insieme Schweiz, nahestehende Personen und Angehörige für die Beistandschaft einzusetzen, sofern sie dafür bereit und geeignet sind. Ausserdem sollen sie von den im Gesetz vorgesehenen administrativen Erleichterungen profitieren.
Interessant ist hier das von Nationalrätin Ursula Schneider Schüttel geplante Postulat, mit welchem gefordert werden soll, dass die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) den Entscheid begründen muss, wenn sie statt einen privaten Beistand einen Berufsbeistand einsetzen will.
KESCHA bietet Beratungen an
Die KESCHA ist ein Informations- und Beratungsangebot für Personen, die von einer Massnahme des Kindes- oder des Erwachsenenschutzes betroffen sind. Sie bietet telefonisch verständliche Informationen und eine neutrale Beratung an (044 273 96 96). Dieses Angebot ist auch für Angehörige von Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung offen.