Inclusion Handicap zieht die Beschwerde gegen die befristete Betriebsbewilligung des neuen Doppelstockzuges (FV-Dosto) der SBB an das Bundesgericht weiter.
Für Menschen mit Behinderungen ist der autonome Zugang zum öffentlichen Verkehr absolut zentral. Dieser wird von den neuen Dosto-Zügen nicht gewährleistet. „Die bestehenden Hindernisse können Menschen mit Behinderungen nicht akzeptieren“, sagt Pascale Bruderer, Präsidentin von Inclusion Handicap.
Das Verbandsbeschwerderecht wird zur Farce
Ende November 2018 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) die Beschwerde von Inclusion Handicap gegen die neuen Dosto-Züge abgewiesen. Dem Dachverband der Behindertenorganisationen, zu denen auch insieme gehört, wurden Parteientschädigungen von 250‘000 Franken vorgeschrieben. Doch wie sollen Organisationen die Rechte von Menschen mit Behinderungen verteidigen, wenn sie bei einer Niederlage derartig hohe Summen bezahlen müssen? So wird das Verbandsbeschwerderecht zur Farce.
Medienmitteilung Inclusion Handicap (pdf)