Am 20. Oktober wählt die Schweizer Bevölkerung ihr Parlament. Viele Menschen mit geistiger Behinderung wollen und dürfen wählen. Die politisch neutrale «Wahlhilfe» von insieme erklärt in leichter Sprache, wie wählen geht.
Menschen mit geistiger Behinderung, die nicht unter umfassender Beistandschaft stehen, sind stimm- und wahlberechtigt. Viele von ihnen sind politisch interessiert und wollen an den Wahlen teilnehmen und ihre Stimme abgeben. Damit sie ihr Wahlrecht ausüben können, brauchen sie Informationen in leichter Sprache.
Wahlinformationen in leichter Sprache
Weil die offiziellen Wahlinformationen in einer schwer verständlichen Behördensprache geschrieben sind, hat insieme zusammen mit easyvote eine «Wahlhilfe» herausgegeben. Die vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (EBGB) finanziell unterstützte Broschüre erklärt in leichter Sprache, wie Wählen geht.
Forderung der UNO-Behindertenrechtskonvention
Die UNO-Behindertenrechtskonvention verlangt von den Vertragsstaaten – darunter die Schweiz –, Menschen mit Behinderung die Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben zu garantieren. Dazu gehört, dass die Wahlverfahren und -informationen zugänglich und leicht zu verstehen sind. Der Bund hat bisher keine Wahlinformationen in leichter Sprache erarbeitet. In diese Lücke springt jetzt die neue, politisch neutrale Broschüre von insieme
Medienmitteilung in leichter Sprache (pdf)