Eine Einbürgerung soll auch für Menschen mit einer geistigen Behinderung möglich sein, ohne dass sie wegen ihrer Behinderung benachteiligt werden. Dies geht aus der bundesrätlichen Botschaft zur Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes, die vergangene Woche dem Parlament überwiesen wurde, hervor. In der ursprünglichen Textversion, die in die Vernehmlassung gelangte, war vorgesehen, dass bei der Beurteilung der für die Einbürgerung erforderlichen Integrationskriterien nur eine psychischen oder physischen Behinderung einer Person berücksichtigt werden soll.
Zusammen mit der DOK hat insieme diese Einschränkung im Vernehmlassungsverfahren kritisiert und damit offensichtlich Erfolg gehabt: Der entsprechende Passus ist im neuen Gesetzesentwurf nun um die Kategorie der geistigen Behinderung ergänzt worden.
Demnach sollen sich nur Ausländerinnen und Ausländer einbürgern lassen können, die sich in einer Landesprache zu verständigen vermögen und den Willen zur Teilnahme am Wirtschaftsleben oder zum Erwerb von Bildung erkennen lassen. Wenn eine körperliche, psychische oder geistige Behinderung vorliegt, ist dies bei der Überprüfung der Integrationskriterien zu berücksichtigen, heisst es in den Erläuterungen zum Gesetzestext.