Inclusion Handicap hat vor dem Bundesverwaltungsgericht einen wichtigen Erfolg erzielt. In seinem neuen Entscheid zur autonomen Nutzung der Fernverkehr-Doppelstockzüge (FV-Dosto) der SSB hält das Gericht fest: Bei der Überprüfung der Barrierefreiheit müssen Menschen mit Behinderungen zwingend einbezogen werden.
Das Gericht verpflichtet das Bundesamt für Verkehr (BAV) und die SBB, die Barrierefreiheit der Züge erneut und diesmal korrekt zu prüfen. Bereits im Jahr 2021 hatte das Bundesgericht entschieden, dass technische Normen allein nicht ausreichen und eine autonome Benutzung des öffentlichen Verkehrs für Menschen mit Behinderungen möglich sein muss. Damals wies das Bundesgericht das BAV an, die Gestaltung des Ein- und Ausstiegsbereichs in Bezug auf die autonome Benutzung erneut zu prüfen. Bei diesen Tests zog das BAV jedoch keine Personen mit Behinderung hinzu und erteilte anschliessend dem FV-Dosto eine unbefristete Betriebsbewilligung, obwohl zentrale Lebensrealitäten – etwa eingeschränkte Rumpfstabilität oder Muskelkraft – in den Tests nicht berücksichtigt wurden.
Dagegen legte Inclusion Handicap Beschwerde ein. In seinem Entscheid bestätigt nun das Bundesverwaltungsgericht den Grundsatz “Nichts über uns ohne uns” und verlangt vom BAV erneute Tests mit einer repräsentativen Gruppe von Menschen mit Mobilitätsbehinderungen. Somit ist klar, dass eine Behörde einen Sachverhalt zu Menschen mit Behinderungen nicht ohne deren Einbezug festhalten kann.

Bei der Überprüfung der Barrierefreiheit müssen Menschen mit Behinderungen zwingend einbezogen werden. ©SBB CFF FFS
Dieser Entscheid ist wichtig für alle Menschen mit Behinderungen
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt damit erstmals das Recht auf autonome Benutzung des öffentlichen Verkehrs und stärkt somit die Position von Menschen mit Behinderungen. Auch Personen mit kognitiven Beeinträchtigungen profitieren davon, da echte, selbstbestimmte Mobilität für alle gewährleistet sein muss.
Damit die Rechte von Menschen mit einer Behinderung auch umgesetzt werden, unterstützt insieme Schweiz als Mitglied von Inclusion Handicap das Dosto-Verfahren sowie die strategische Prozessführung.
Medienmitteilung von Inclusion Handicap
Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts: A-2871/2024
