Dreissig Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung steigen am 26. August in Estavayer-le- Lac ins Sägemehl. Sie treten bei der Eröffnung des Eidgenössische Schwing- und Älpler-Festes 2016 an.
Seit April bereits trainieren die dreissig jungen Menschen mit Behinderung, darunter zwei Frauen, für ihren grossen Auftritt am „Eidgenössischen 2016“. Mit einem Schwingkampf werden sie am 26. August den grössten Sportanlass der Schweiz eröffnen – und ihm einen besonderen Akzent aufsetzen. Das „Eidgenössische 2016“ findet vom 26. bis 28. August in Estavayer-le-Lac statt.
Sie geben alles
Um den „Hosenlupf“ am 26. August zu bestreiten, hat Gilles Guisolan, Präsident des Schwing-Clubs Estavayer-le-Lac, den schwingwilligen Neulingen alle nötigen Kampf-Griffe und –Kniffe beigebracht. „Sie sind mit Fleiss und Begeisterung dabei und geben alles“, so der Trainer. Was sie draufhaben, werden sie am 26. August in der Wettkampfarena vor Zehntausenden von Zuschauern zeigen.
Über den Schatten springen
Die Schwingerinnen und Schwinger mit Beeinträchtigungen kommen alle aus verschiedenen Institutionen im Kanton Freiburg. Einzelne unter ihnen liessen sich für die Sportart gewinnen, obwohl sie sich im Alltag nicht anfassen lassen und Mühe mit Körperkontakt haben.
Den Zugang zur Gesellschaft erleichtern
Die Initiative, jungen Menschen mit Behinderung am Eidgenössischen Schwing- und Älplerfest eine Plattform zu bieten, ging von „Just for Smiles“ aus. Die Nonprofit-Organisation, 2004 gegründet, will Kinder und junge Erwachsene mit Behinderung für Freiluft-Sportarten begeistern, die für sie neu sind. Ziel ist es, ihnen über die sportliche Aktivität den gesellschaftlichen Zugang zu erleichtern und sie in ihrer Selbständigkeit zu stützen.
Grösster Sportanlass der Schweiz
Für die jungen Menschen ist das Eidgenössische Schwing- und Älplerfest eine einzigartige Möglichkeit, ihr Können zu zeigen. Mit 250’000 erwarteten Besuchern und einer Fest-Arena von 90 Hektaren ist das „Eidgenössische 2016“ der grösste Sportanlass der Schweiz. Er findet alle drei Jahre statt, in der Westschweiz nur alle 15 Jahre.
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