Der Bundesrat hat seine Botschaft zur Ergänzungsleistungs-Reform veröffentlicht. insieme bedauert, dass er es verpasst hat, die Ansätze für persönliche Auslagen von Menschen mit geistiger Behinderung, die in Institutionen wohnen, zu vereinheitlichen.
Nach wie vor hängt es vom Wohnort ab, ob einer Person für Ferien, Transportkosten oder notwendige Körperpflegemittel ein ausreichender Betrag zur Verfügung steht. Je nach Kanton erhalten BewohnerInnen von Wohneinrichtungen zwischen 200 und 550 Franken für ihre persönlichen Belange.
insieme verlangt mit Nachdruck, dass der Betrag die wichtigsten Bedürfnisse abdeckt und eine soziale Teilhabe ermöglicht. Angemessen wäre ein schweizweit einheitlicher Betrag von 500 Franken pro Monat.
Weniger Vermögensfreibetrag für Heimbewohnende
Trotz der bereits bescheidenen Beträge für Heimbewohnende wird nun auch noch der Freibetrag für Alleinstehende von 37‘500 Franken auf 30‘000 Franken gesenkt. Damit wird einmal mehr die Solidarität mit Menschen mit einer Behinderung eingeschränkt.
Betreuung in Frage gestellt
insieme fordert, dass auch die Kantone nun keine weiteren Sparmassnahmen bei Menschen mit geistiger Behinderung vornehmen. Aktuell beabsichtigt der Kanton Zug die EL für Menschen mit geistiger Behinderung in Wohneinrichtungen drastisch zu senken und der Kanton Luzern hat die Beiträge für Behindertenheime – pauschal und ohne Rücksicht auf die konkreten Konsequenzen für die HeimbewohnerInnen – gekürzt.
Eigenständiges Wohnen ermöglichen
Weiterhin ungelöst ist das Problem der Mietzins-Anrechnung: einer Familie werden maximal 1‘250 Franken Mietzins an die EL angerechnet. Obwohl sich die Mieten seit 2001 um über 20 Prozent erhöht haben, wurde der Betrag für die EL gleich tief gehalten. insieme betont, dass gerade Personen, die mit Hilfe eines Assistenzbeitrags selbständig wohnen möchten, auf eine realistische Mietzins-Anrechnung angewiesen sind.
Zum WOZ-Artikel „Wir wurden im Stich gelassen“
Zur Medienmitteilung von Inclusion Handicap „Rote Linie darf nicht überschritten werden“