Die Definition von Vergewaltigung im Schweizer Strafgesetzbuch wird in der Sommersession diskutiert. Amnesty und zahlreiche andere Organisationen haben eine Petition lanciert, damit die Schweiz eine auf Zustimmung basierende Definition von Vergewaltigung annimmt. Dies, um möglichst viele Opfer von sexueller Gewalt zu schützen.
Das Parlament wird im Juni über eine neue Definition von Vergewaltigung im Schweizer Strafgesetzbuch diskutieren. Zwei Varianten werden von den Parlamentariern geprüft. Die Lösung „Nur Ja heisst Ja“ basiert auf der Zustimmung aller beteiligten Personen. Bei dieser Variante sind sexuelle Handlungen nur dann erlaubt, wenn die beteiligten Personen ihre Zustimmung (verbal oder nonverbal) ausdrücken. Bei der Verweigerungsoption („Nein heisst Nein“) sind nur sexuelle Handlungen strafbar, die gegen den (geäusserten) Willen einer Person begangen werden.
Amnesty hat eine Petition für die „Nur Ja heisst Ja“-Lösung lanciert, die von zahlreichen Organisationen unterstützt wird. insieme unterstützt diese Forderung ebenfalls. Manche Menschen mit geistiger Behinderung sind nicht (oder nicht immer) in der Lage, ihre Ablehnung klar auszudrücken. Eine gesetzliche Verankerung, dass sexuelle Handlungen gegenseitiges Einverständnis erfordern, würde auch zu einem besseren Schutz dieser Menschen führen.
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