In der Schweiz wird die Situation von pflegenden und betreuenden Angehörigen endlich verbessert. 2021 tritt das neue Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung in Kraft. insieme Schweiz ist hoch erfreut.
Mehrere wichtige Massnahmen dienen dazu, die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung zu verbessern. So haben Eltern, die ihr schwer krankes oder verunfalltes Kind pflegen, Anspruch auf einen 14-wöchigen Betreuungsurlaub. Ausserdem besteht neu die Möglichkeit, bis zu zehn Tage pro Jahr (maximal drei Tage pro Ereignis) zur Pflege und Betreuung von Angehörigen bezahlt frei zu nehmen.
Weitere Massnahmen
Der Anspruch auf eine Betreuungsgutschrift der AHV wird ausgeweitet. Bisher hatten pflegende Angehörige darauf nur dann Anspruch, wenn die pflegebedürftige Person eine Hilflosenentschädigung (HE) für mittlere oder schwere Hilflosigkeit erhält. Neu reicht bereits eine Hilflosigkeit leichten Grades. Die HE und der Intensivpflegezuschlag (IPZ) werden auch ausbezahlt, wenn ein Kind im Spital weilt.
EL-Beiträge zu den Wohnkosten
In das Gesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung wurde auch ein Artikel zu den EL-Beiträgen zu den Wohnkosten aufgenommen. Die EL-Beiträge für das gemeinschaftliche Wohnen sollen nicht sinken und diese Wohnform auch in Zukunft bezahlbar bleiben, was sehr erfreulich ist.
insieme bleibt am Ball
Das neue Gesetz tritt voraussichtlich per 1. Januar 2021 in Kraft. insieme Schweiz setzt sich auch in Zukunft im Rahmen Interessengemeinschaft Angehörigenbetreuung für die Interessen der Angehörigen und weitere Verbesserungen ein.
Zum Gesetz auf der Website des Parlaments