Für eine einheitliche Anerkennung von pflegenden Angehörigen

Gepostet am

Anfang Januar hat die Eidgenössische Kommission für Familienfragen (EKFF) ein Dokument über die offizielle Anerkennung von pflegenden und betreuenden Angehörigen publiziert. Die Autorin plädiert darin für eine gesamtschweizerische Anerkennung, die auf einer einheitlichen Definition beruht.

Eine einheitliche Definition festzulegen, die den pflegenden Angehörigen eine offizielle Anerkennung durch die eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Behörden ermöglicht: Dies ist einer der zentralen Punkte im Dokument der EKFF, verfasst von Valérie Borioli Sandoz, der Geschäftsführerin der Interessengemeinschaft Angehörigenbetreuung (IGAB). Diese Änderung würde den Angehörigen einen einfachen Zugang zu Informationen und Leistungen ermöglichen, ohne dass sie jedes Mal ihre Situation nachweisen müssten.

Ein Strauss Trockenblumen auf einem Tisch. Im Hintergrund hat es weitere Vasen mit Trockenblumen.

Trotz ihres grossen Engagements wird die Arbeit von pflegenden Angehörigen in der Schweiz noch zu wenig anerkannt. © insieme Schweiz

Das derzeitige Fehlen einer eindeutigen Definition von pflegenden Angehörigen ist problematisch: Es ist schwierig zu wissen, worauf eine pflegende Person Anspruch hat und an wen sie sich wenden muss, insbesondere wenn die unterstützte Person in einem anderen Kanton wohnt.

Kantonale Unterschiede

Auf kantonaler Ebene erweist sich die Situation als sehr uneinheitlich. Die Kantone Waadt und Genf haben eine spezielle Notfallkarte für pflegende Angehörige geschaffen. Im Falle eines Unfalls oder einer vorübergehenden Unpässlichkeit ermöglicht das Mitführen dieser Karte der Ärzteschaft, sehr schnell eine Ablösung für die betreute Person zu organisieren. Einige Kantone haben auf gesetzlicher Ebene ihre eigenen Definitionen verabschiedet, während in anderen der Begriff pflegende und betreuende Angehörige nicht existiert.

Auf nationaler Ebene gab es mit dem neuen Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung nur einen bescheidenen Ansatz einer Anerkennung. Das Beispiel der Nachbarländer zeigt jedoch, dass man auch weiter gehen kann. So bietet Frankreich einen Angehörigen-Urlaub für einen breiten Kreis von Begünstigten an, während das belgische Gesetz eine Bestimmung vorsieht, wonach ein Anspruch auf einen durch die Krankenversicherung bezahlten Sonderurlaub besteht.

Ein Engagement, das kaum anerkannt wird

In der Schweiz sind drei von vier Personen im Laufe ihres Lebens als pflegende Angehörige tätig oder werden es voraussichtlich sein. Dieses Engagement hat oft Auswirkungen auf ihre berufliche Tätigkeit, ihre finanzielle Situation und ihre Gesundheit.

Die von der EKFF veröffentlichten Empfehlungen, darunter die Anerkennung von pflegenden Angehörigen, würden einen schnelleren und einfacheren Zugang zu Sozialleistungen, Betreuungs- und Entlastungsangeboten oder Informationen ermöglichen. Deshalb setzt sich insieme in der Interessengemeinschaft Angehörigenbetreuung (IGAB) für diese Forderung ein.

Pflegende Angehörige auf insieme.ch