Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) kritisiert in ihrem kürzlich veröffentlichten Bericht die Vergabe der Mittel durch das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) an die Behindertenverbände. Das BSV müsse den Bedarf der Menschen mit Behinderung besser überprüfen. Dazu sagt insieme, dass die Betroffenen ihren Bedarf selbst am besten kennen.
So kritisiert die EFK, dass das BSV den Behindertenorganisationen die Abklärungen darüber überlasse, «was ihre Kundschaft braucht». Tatsache ist, dass sich insieme Schweiz laufend und innovativ am Bedarf orientiert und ihre Dienstleistungen evaluiert und weiterentwickelt. Durch die tägliche Arbeit mit Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung in der ganzen Schweiz ist insieme am Puls des Bedarfs und kommt diesem so weit wie möglich nach. Die UNO-BRK (Art. 4 Abs. 3) verpflichtet die Vertragsstaaten, zu denen auch die Schweiz gehört, Menschen mit Behinderungen über die sie vertretenden Organisation in Fragen, die sie betreffen, eng zu konsultieren und aktiv einzubeziehen.
insieme Schweiz gibt dem BSV jährlich Rechenschaft über ihre Dienstleistungen, Projekte und Sensibilisierungskampagnen. In der Vertragsperiode 2015-2019 übertrafen die von den Behindertenorganisationen erbrachten Leistungen die vertraglich vereinbarten Sollvorgaben um 17%. Die entstandenen Mehrkosten wurden aus Eigenmitteln gedeckt. Der Bedarf ist also wesentlich höher als das Angebot. Unter diesen Umständen ist es besonders bedauerlich, dass nicht verwendete BSV-Mittel im Rahmen der bestehenden Regelungen nicht für diesen zusätzlichen Bedarf verwendet werden können.