Der Intensivpflegezuschlag (IPZ) wird per 1. Januar 2018 deutlich erhöht. Familien, die Kinder mit schweren Behinderungen oder Krankheiten zu Hause pflegen, erhalten mehr finanzielle Unterstützung. insieme empfiehlt betroffenen Familien, die Umsetzung durch die eigene IV-Stelle zu überprüfen.
Kinder mit schwerer Behinderung oder schwerer Krankheit haben Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der Invalidenversicherung (IV) sowie auf einen Intensivpflegezuschlag (IPZ) und in bestimmten Fällen auf einen Assistenzbeitrag.
Automatische Erhöhung
Familien, die einen Intensivpflegezuschlag beziehen, erhalten je nach Schweregrad der Behinderung oder Erkrankung 470 bis 940 Franken pro Monat mehr. Ausserdem wird der IPZ nicht mehr vom Assistenzbeitrag abgezogen. Dies entlastet Familien, die Anrecht auf beide Leistungen haben, besonders.
Die Änderungen werden automatisch umgesetzt. Familien, die feststellen, dass Ihre IV-Stelle die Änderung nicht umsetzt, melden sich bitte bei ihrem insieme-Regionalverein oder der Geschäftsstelle von insieme Schweiz.
Positiver Parlamentsentscheid
Die Erhöhung des Intensivpflegezuschlages wurde im Dezember 2016 von National- und Ständerat beschlossen. Das Parlament hat erkannt, dass die bisherigen finanziellen Leistungen für betreuende Familien viel zu tief waren. insieme hatte sich an der Vernehmlassung zum Vorschlag beteiligt und zusätzlich gefordert, dass der IPZ nicht mehr vom Assistenzbeitrag abgezogen wird, was stark betroffene Familien zusätzlich entlastet. Diese Haltung hat sich im Parlament durchgesetzt.
Mitteilung des Bundesamts für Sozialversicherungen
Intensivpflegezuschlag erhöht – insieme-News vom 8. Dezember 2016
„Intensivpflegezuschlag“ auf der insieme-Website
„Finanzielle Hilfen“ auf der insieme-Website