Eltern, die sich für einen Intensivpflegezuschlag für ihre pflegebedürftigen Kinder zur Wehr setzen, haben Chancen. Integration Handicap kommentiert in der Sommerausgabe von Behinderung und Recht drei positive Rechtssprechungen.
Minderjährige haben zusätzlich zur Hilflosenentschädigung Anspruch auf einen Intensivpflegezuschlag. Vorausgesetzt, sie sind auf eine behinderungsbedingte Betreuung von täglich mindestens 4 Stunden angewiesen. Diese Leistung soll Familien mit schwer behinderten Kindern erlauben, sich durch den Beizug von Hilfspersonen etwas zu entlasten.
Abweisende IV-Praxis korrigiert
In letzter Zeit wurden Beratungsstellen relativ häufig mit Situationen konfrontiert, bei denen ein Gesuch um einen Intensivpflegezuschlag von der IV abgewiesen oder ein tieferer Intensivpflegezuschlag als beantragt gewährt wurde. Integration Handicap kommentiert drei Beispiele, bei denen Eltern auf rechtlichem Wege gegen die IV-Entscheide vorgegangen sind und Recht bekamen.