Der Datenschützer des Kantons Schaffhausen verfügt dem kantonalen Sozialamt einen sorgfältigeren Umgang mit schützenswerten Daten, auch wenn es sich dabei um Personen mit Unterstützungsbedarf handelt.
Erhebung des individuellen Betreuungsbedarfs
Mit der IBB-Einstufung wird der individuelle Betreuungsbedarf von Menschen in Institutionen in der Ostschweiz und in Zürich gemessen. Der IBB soll die leistungsorientierte Finanzierung von Institutionen sicherstellen.
Wie viel Betreuung benötigt die zutreffende Person in der Institution? Diese Frage soll der IBB beantworten und so Rückschlüsse auf die Mittel geben, die der Institution für die Betreuung der jeweiligen Person zukommen sollen.
(Zu) sensible Daten
Um diesen Betreuungsbedarf effektiv zu bemessen, werden von den Bewohnern von Institutionen sehr sensible Daten betreffend Gesundheit und Intimsphäre in einem Fragebogen festgehalten.
insieme Schaffhausen hatte grosse Bedenken was die ungeschützte Weiterleitung dieser Daten an das kantonale Sozialamt betrifft und informierte daraufhin den Kanton Schaffhausen.
Daten besser schützen
Braucht es für transparente Finanzierungsstrukturen die beinahe komplette Aufgabe der Prinzipien des Datenschutzes? Nein, hielt der Datenschutzbeauftragte des Kantons Schaffhausen fest. Der Datenschützer verfügte dem kantonalen Sozialamt, diese äusserst sensiblen Personendaten nur in anonymisierter Form zu erheben.
Auch Personen mit Unterstützungsbedarf kommt der verfassungsmässige Schutz der Privatsphäre zu.