Diese Woche hat der Nationalrat entschieden, die Situation von Berufstätigen, die Angehörige pflegen oder betreuen, zu verbessern. Unter anderem sollen Hilflosenentschädigung und Intensivpflegezuschlag weiterhin bezahlt werden, wenn sich ein Kind im Spital aufhalten muss. insieme begrüsst die Beschlüsse des Nationalrates, die auch dank dem Druck der Behindertenorganisationen zustande gekommen sind.
Kinder mit hohem Pflegebedarf haben Anrecht auf Hilflosenentschädigung und einen Intensivpflegezuschlag. Diese werden jedoch ausgesetzt, wenn das Kind im Spital ist. In dieser Situation haben die Eltern oft noch mehr zu tun als während der Betreuung zu Hause, weil sie ihre Kinder auch im Spital weiterbetreuen müssen. insieme fordert seit Jahren, dass diese widersinnige Regelung geändert wird. Nach dem Bundesrat hat nun auch der Nationalrat eingesehen, dass hier Handlungsbedarf besteht. In Zukunft sollen Hilflosenentschädigung und Intensivpflegezuschlag auch während eines Spitalaufenthaltes weiterbezahlt werden. Der langjährige Einsatz von insieme und anderen Organisationen hat sich gelohnt.
Es geht vorwärts
Die anderen Vorschläge des Bundesrates hat der Nationalrat ohne Änderungen übernommen: 14 Wochen Betreuungsurlaub, wenn das eigene Kind schwer erkrankt oder verunfallt. Drei Tage Kurzurlaub, wenn nahestehende Personen erkranken. Bessere AHV-Leistungen für betreuende Angehörige.
Diese Entscheide sind wichtig für die Entlastung von pflegenden und betreuenden Angehörigen. Personen, die ihren Beruf aufgegeben haben, um Angehörige zu betreuen, haben davon leider nicht viel.
Als nächstes behandelt der Ständerat die Vorlage. insieme ist überzeugt, dass auch die Mitglieder dieses Rates den Handlungsbedarf erkannt haben und den Entscheiden des Nationalrates folgen werden.
Pflegende Angehörige: Es geht vorwärts! – News vom 23. Mai 2019
Zum Gesetz auf der Website des Parlaments