EL-Reform: Die Korrektur ist nötig

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Mit der Reform der Ergänzungsleistungen (EL) werden endlich die Beiträge an die Wohnkosten erhöht. Gleichzeitig werden diese Beiträge aber tiefer für Personen, die mit Angehörigen oder in einer Wohngemeinschaft leben. insieme fordert, dass der Bundesrat nachkorrigiert.

Mit der EL-Reform hat das Parlament endlich die längst fällige Erhöhung bei den Beiträgen an Wohnkosten vorgenommen. Gleichzeitig hat es die Beiträge für Personen, die nicht alleine leben, reduziert. Wird diese Regelung umgesetzt, führt das zu einem unschönen Effekt: Viele Personen, die heute mit Angehörigen oder in einer Wohngemeinschaft leben, könnten sich dies nicht mehr leisten. Sie müssten ausziehen, alleine wohnen und erhielten dadurch einen höheren EL-Beitrag. Am Schluss wäre die Situation schlechter für die Menschen, die lieber in Gemeinschaft wohnen möchten und der Staat hätte höhere Kosten zu zahlen.

mehrere Personen sitzen am Tisch

Mit der Reform der Ergänzungsleistungen werden die Beiträge an die Wohnkosten erhöht.

Der Bundesrat ist in der Pflicht

Nachdem das Parlament das Gesetz verabschiedet hat, wird der Bundesrat die Verordnung über die Ergänzungsleistungen (ELV) dazu veröffentlichen. Im Rahmen einer Vernehmlassung hat insieme den Bundesrat aufgefordert, das Problem mit der ELV zu lösen. Menschen, die Ergänzungsleistungen beziehen, sollen sich weiterhin auch das gemeinschaftliche Leben mit Angehörigen oder in einer Wohngemeinschaft leisten können.

insieme setzt darauf, dass der Bundesrat seine Verantwortung wahrnimmt. Tut er dies nicht, ist erneut das Parlament gefordert, seinen Entscheid zu korrigieren.