EL-Gesetz wird revidiert

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Der Bundesrat revidiert das EL-Gesetz und passt die anrechenbaren Mietzinsmaxima an. Die Dachorganisationenkonferenz DOK begrüsst die Revision und fordert Verbesserungen für EL-BezügerInnen, die in Wohngemeinschaften des begleiteten Wohnens oder in Institutionen leben.

Ein wesentlicher Ausgabeposten für EmpfängerInnen von Ergänzungsleistungen (EL) sind die Mieten. Die Mietpreise sind in den vergangenen Jahren massiv angestiegen, die EL-Zuschläge für die anrechenbaren Mietzinsmaxima wurden jedoch nicht entsprechend angepasst.

EL-BezügerInnen müssen deshalb aus dem erhaltenen Grundbetrag für den allgemeinen Lebensbedarf einen zu grossen Teil für die Miete bezahlen.

Überprüfung und Anpassung

Mit der vom Bundesrat vorgeschlagenen ELG-Revision werden die Mietzinsmaxima endlich der Teuerung angepasst und regional unterschiedlich festgelegt. Die Mitglieder der Dachorganisationen-Konferenz DOK begrüssen diese Verbesserungen. Sie verlangen jedoch, dass die Anpassungen zukünftig regelmässig überprüft werden.

DOK kämpft gegen Verschlechterungen

Doch bringt das neue System auch Verschlechterungen, gegen die sich die DOK zur Wehr setzt. So verlangt die DOK eine Sonderregelung für alleinstehende behinderte Personen, die beispielsweise im Rahmen eines begleiteten Wohnens in einer Wohngemeinschaft leben.

Für sie hätte die Revision Kürzungen von existentieller Bedeutung zur Folge. Jemand, der in einer Viererwohngemeinschaft lebt, müsste beispielsweise mit einer Beitragsreduktion von heute 1‘100 auf 400 Franken rechnen.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft den Bundesanteil an die EL-Leistungen bei HeimbewohnerInnen. Dieser Anteil, den der Bund an die Kantone leistet, soll fix plafoniert werden. Damit würden einmal mehr Lasten auf die Kantone verschoben.

Die DOK verlangt eine rasche Umsetzung, damit die Revision spätestens Anfang 2016 in Kraft tritt.