Künftig übernimmt die IV die Kosten für alle notwendigen medizinischen Massnahmen, die mit der Trisomie 21 einhergehen. insieme ist erfreut darüber, dass der Bundesrat Trisomie 21 auf den 1. März 2016 in die Liste der Geburtsgebrechen aufnimmt.
Menschen mit Trisomie 21 (Down-Syndrom) brauchen zahlreiche medizinische Massnahmen, die bisher nur teilweise durch die Invalidenversicherung (IV) bezahlt werden.
Durch die Aufnahme der Trisomie 21 in die Liste der Geburtsgebrechen werden neu auch die Kosten für Behandlungen von psychischen Auswirkungen der kognitiven Beeinträchtigung durch die IV bezahlt.
Ebenso können künftig Behandlungen der muskulären Hypotonie, konkret Physiotherapien, Diätmittel und Ernährungsberatung, über die IV abgerechnet werden.
Wie die medizinischen Massnahmen für alle auf der Liste aufgeführten Geburtsgebrechen können auch diese nur bis zum 20. Altersjahr abgerechnet werden.
Finanzielle Entlastung
Die Behandlungskosten konnten Menschen mit Down-Syndrom oder ihre Angehörigen – wenn überhaupt – nur über die obligatorische Krankenpflegeversicherung abrechnen. Dabei mussten sie allerdings einen Selbstbehalt bezahlen.
Die Neuerung bedeutet für die Betroffenen eine finanzielle Entlastung, da in der IV kein Selbstbehalt erhoben wird.
insieme ist erfreut über die Neuerung
Die von SP-Ständerat Roberto Zanetti eingereichte Motion „Trisomie 21 auf die Liste der Geburtsgebrechen aufnehmen“ wurde bereits im Juni 2014 vom Parlament ohne Gegenstimme angenommen. insieme ist erfreut, dass das Anliegen nun endlich umgesetzt wird.