IV-Revision 6b

Gepostet am

Der Ständerat hat am 12.März über die IV-Revision 6b debattiert und sich für den Sparkurs des Bundesrates ausgesprochen. Dies trifft insbesondere die künftigen schwerstbehinderten IV-RentnerInnen. Die Entscheide im Ständerat sind aus Sicht der Behindertenorganisationen enttäuschend.

Demnach erhält eine volle IV-Rente zukünftig nur noch, wer zu mindestens 80 Prozent invalid ist. Das neue, stufenlose Rentensystem soll für neue Renten eingeführt werden. Heute wird eine volle Rente ab einem Invaliditätsgrad von 70 Prozent zugesprochen. Der Nationalrat wollte beim bisherigen System bleiben und war im Dezember dem Antrag von Nationalrat Christian Lohr gefolgt.

Schwerbehinderte betroffen

Die in der Dachorganisation der privaten Behindertenhilfe DOK zusammengeschlossenen Organisationen sind von den Entscheiden im Ständerat enttäuscht. Sie befürchten, dass mit dem neuen System schwerbehinderte Menschen bestraft werden, die mit bis zu 30 Prozent tieferen Renten leben müssten. In einem Punkt jedoch folgte der Ständerat dem Nationalrat: Er will die IV-Revision aufteilen, womit Renten für Kinder von IV-Bezügern vorläufig nicht gekürzt werden.

Die Betroffenen behalten sich das Referendum vor, sollte sich in der Differenzbereinigung der Sparkurs durchsetzen.

Zur DOK Pressemitteilung