Tag der Menschen mit Behinderung

Gepostet am

©Vera Markus/ insieme Schweiz

„Mein Leben, meine Wahl“ ist das Thema des internationalen Tages der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember. insieme Schweiz nutzt den Anlass, um die Öffentlichkeit dafür zu sensibilisieren, dass Menschen mit geistiger Behinderung das Recht haben, zu wählen, wo, wie und mit wem sie wohnen.

Shana lebt seit einem Jahr in ihrer eigenen Wohnung. Sie erledigt ihren Haushalt selbstständig und arbeitet halbtags an einem geschützten Arbeitsplatz. Die 39-jährige Frau hat eine geistige Behinderung und lebte zuvor jahrelang in einer Institution, bis sie endlich ihren Traum vom eigenen Daheim verwirklichen konnte. Doch es war ein langer Weg.

Der Weg zur eigenen Wohnung gleicht einem Hindernislauf

Für die meisten Menschen mit geistiger Behinderung bleibt das Leben in der eigenen Wohnung ein ferner Traum. Für Menschen, die eine IV-Rente beziehen, ist es schwierig, überhaupt einen Mietvertrag für eine eigene Wohnung zu erhalten. Zudem mangelt es an Angeboten für eine Wohnbegleitung und eine angemessene Finanzierung derselben. Das sind Hürden, die es Menschen mit geistiger Behinderung schwer machen, selbst zu wählen, wie, wo und mit wem sie wohnen wollen.

Die meisten erwachsenen Menschen mit einer geistigen Behinderung leben in Institutionen. Viele von ihnen würden gerne in einer eigenen Wohnung leben und selbst über ihren Alltag entscheiden. Deshalb engagiert sich insieme Schweiz für mehr und bessere Möglichkeiten der Wohnbegleitung und eine faire Finanzierung.

Das Daheim frei wählen

Zum Tag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember, der sich dieses Jahr dem Thema „Mein Leben, meine Wahl“ widmet, verweist insieme Schweiz auf die Wichtigkeit, ein autonomes und selbstbestimmtes Leben führen zu können – mit Dienstleistungen und Hilfsangeboten nach individuellem Bedarf.

Die UNO-Behindertenrechtskonvention fordert die selbstbestimmte Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft. Die Schweiz hat die UNO-BRK unterzeichnet und sich damit verpflichtet, Wahlmöglichkeiten zu schaffen, gerade auch beim Wohnen: „Wohnen, wie, wo und mit wem ich will“ – dies soll auch für Menschen mit Behinderungen gelten.