Pflegende Angehörige: Lassen wir sie nicht allein!

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Symbolbild  © Antoine Tardy/insieme Schweiz

Als Antwort auf die Vorschläge des Bundesrates hat insieme Schweiz Stellung bezogen, wie pflegende Angehörige besser unterstützt werden könnten. insieme begrüsst die Vorschläge, fordert aber weitergehende Massnahmen.

„Während den Spitalaufenthalten unseres Sohnes waren wir zeitlich und noch stärker belastet als sonst, erhielten aber weniger Unterstützung. Eltern in dieser Situation könnte geholfen werden, wenn wenigstens die Hilflosenentschädigung und der Intensivpflegezuschlag weiter bezahlt würden“, erklärt Nicole Ruppen. Im Kindes- und Jugendalter musste ihr Sohn oft operiert werden. Die Physiotherapeutin verbrachte so viel Zeit bei ihm im Spital, dass sie ihren Beruf für mehrere Jahre aufgeben musste. Sie übernahm die Kommunikation zwischen dem Pflegepersonal und ihrem Sohn, half bei der Pflege und beim Essen. Die Betreuung der anderen Kinder musste die Familie in diesen Phasen zusätzlich organisieren. Die dreifache Mutter fordert mehr Unterstützung in solchen Situationen. Dass  Hilflosenentschädigung und Intensivpflegezuschlag während Spitalaufenthalten von Kindern nicht mehr ausgesetzt werden, ist eine der Forderungen von insieme.

Betreuungsurlaub auch für Pflege von Erwachsenen

Weiter setzt sich insieme dafür ein, dass ein Betreuungsurlaub auch für die Pflege von erwachsenen Personen mit erhöhtem Betreuungsbedarf bezogen werden kann. Schliesslich verlangt insieme, dass die IV Mehrkosten der externen Kinderbetreuung übernimmt, die durch Behinderungen entstehen. So hätten Eltern von Kindern mit Behinderung dieselben Chancen auf Erwerbsarbeit wie andere Eltern.

Vorschläge des Bundesrates in der Vernehmlassung

Bis am 16. November 2018 sind die Vorschläge des Bundesrates zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenpflege in einer Vernehmlassung. Die Vorlage enthält zwei zentrale Punkte: Erstens sollen Arbeitnehmende zur Betreuung nahestehender Personen in Zukunft während drei Tagen zu Hause bleiben dürfen. Zweitens sollen Eltern einen vierzehnwöchigen Betreuungsurlaub beziehen können, wenn sie in dieser Zeit ihre kranken oder verunfallten (minderjährigen) Kinder pflegen.