Die Weiterentwicklung der IV soll nicht zu Einsparungen führen. Trisomie 21 bleibt auf der Liste der Geburtsgebrechen und die berufliche Ausbildung soll grundsätzlich zwei Jahre dauern. Dies hält der Bundesrat in seiner gestern vorgestellten Botschaft fest. Das entspricht den Forderungen von insieme Schweiz. Trotzdem reicht die Vorlage noch nicht aus.
Die Weiterentwicklung der IV setzt ihren Fokus auf die berufliche Integration von jüngeren Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen. insieme Schweiz setzt sich dafür ein, dass dabei die Bedürfnisse von Menschen mit schwereren geistigen Behinderungen nicht untergehen. insieme ist erleichtert, dass gemäss Bundesrat weiterhin ab einem Invaliditätsgrad von 70% eine volle IV-Rente ausgerichtet werden soll. Für Menschen, die keine Chance auf dem ersten Arbeitsmarkt haben, ist das existenziell.
Berufsbildung für alle
Das Recht auf berufliche Grundbildung muss für alle gelten, unabhängig von den Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Ein Bundesgerichtsurteil hat den Anspruch auf eine zweijährige Ausbildung erst kürzlich bestätigt – speziell für Jugendliche mit einer stärkeren Beeinträchtigung. insieme Schweiz fordert, dass dieser Anspruch auf Berufsbildung für alle weiterhin unbedingt gilt und nicht in Frage gestellt wird.
Arbeitgeber in die Pflicht nehmen
Eine verstärkte Integration in den Arbeitsmarkt ist nur mit Verpflichtungen der Arbeitgeber zu erreichen. Es braucht mehr niederschwellige Arbeitsplätze mit einfachen Tätigkeiten für Menschen mit geistiger Behinderung. insieme Schweiz engagiert sich dafür, dass an der nationalen Arbeitsmarktkonferenz dieses Ziel verfolgt wird.
Die Weiterentwicklung der IV wird nun im Parlament behandelt. insieme Schweiz setzt sich dafür ein, dass die Vorlage nicht zur Sparrunde wird und im Sinne von Menschen mit geistiger Behinderung noch verbessert wird.
Weiterentwicklung IV auf der insieme-Website:
„Berufsbildung: Lichtblicke!“ – insieme-News vom 05. Dezember 2016
„Arbeitsmarkt: Endlich in Bewegung?“ – insieme-News vom 06. Februar 2017