Für das Recht ihres Kindes auf den Besuch einer Regelschule gingen Eltern aus dem Thurgau bis vor Bundesgericht. Das höchste Schweizer Gericht stellt klar, dass Kinder mit Behinderungen auch heute noch keinen Anspruch auf schulische Integration haben. insieme setzt sich weiterhin für eine inklusive Schule für Kinder mit und ohne Behinderung ein.
Ein heute neunjähriger Junge mit Trisomie 21 besuchte während dreier Jahre den Regelkindergarten. Das Amt für Volksschule des Kantons Thurgau beschloss aufgrund eines Gutachtens der Schulpsychologin, dass der Junge auf eine Sonderschule gehen soll.
Die Eltern waren damit nicht einverstanden, schickten ihren Sohn auf eine Privatschule und legten Rekurs gegen den Entscheid ein. Nach dem kantonalen Verwaltungsgericht hat jetzt auch das Bundesgericht diesen Rekurs abgewiesen.
Kein Anspruch auf integrative Schulung
Das Bundesgericht anerkennt, dass Kinder mit Behinderungen vorrangig eine Regelklasse besuchen sollten. Darauf bestünde jedoch kein Anrecht. Die Kantone seien nicht zur „optimalen bzw. geeignetsten Schulung eines Kindes“ verpflichtet, vielmehr hätten sie erheblichen Gestaltungsspielraum.
Für insieme ist dieses Urteil eine Bestätigung dafür, dass noch ein weiter Weg zur inklusiven Schule zu gehen ist. Glücklicherweise gibt es trotz fehlendem Rechtsanspruch viele Fälle, in denen Inklusion in der Schule dank dem Engagement von Eltern, Lehrerinnen und Lehrern sowie Behörden funktioniert. Dabei ist es zentral, dass alle Beteiligten die Vorteile der integrativen Schulung kennen.Kinder mit und ohne Behinderung lernen in einer inklusiven Umgebung mit- und voneinander, was allen nützt.
Bub mit Down-Syndrom darf nicht in die Regelklasse –Thurgauer Zeitung vom 9. Juni 2017
Urteil des Bundesgerichts vom 23. Mai 2017
„Schulische Integration“ auf der insieme-Website
„Schule: Rückschritt in Graubünden“ – insieme-News vom 27. April 2017