Nein zu IV-Leistungskürzungen!

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Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zum zweiten Massnahmenpaket der 6. IV-Revision eröffnet. Mit der Revision sollen längerfristig pro Jahr rund 800 Millionen Franken eingespart werden. Und zwar bei den Renten und bei weiteren Leistungen.

Betroffen sind auch Menschen mit geistiger Behinderung. So will der Bundesrat bei der beruflichen Integration von SonderschulabgängerInnen 50 Millionen Franken einsparen, indem leistungsschwächeren Jugendlichen der Zugang zur IV- Anlehre verwehrt werden soll.

Auch sollen die Beiträge für Beratung und Betreuung an Behindertenorganisationen begrenzt und für die Zeit der IV-Zusatzfinanzierung nicht mehr der Teuerung angepasst werden. Zusätzliche Mittel für neue Dienstleistungen werden keine mehr zur Verfügung stehen. Hart trifft es Menschen mit einer schweren Einschränkung, die trotz aller Bemühungen häufig keine Stelle mehr auf dem (ersten) Arbeitsmarkt finden.

Zu einem solchen Spar-Massnahmenpacket sagt insieme entschieden nein. Zusammen mit anderen Behindertenorganisationen der Schweiz hofft insieme auf eine Korrektur im Vernehmlassungsverfahren und im Parlament. Ansonsten müssen sich die Behindertenorganisationen Gedanken über ein mögliches Referendum machen. Die Vernehmlassung dauert bis 15. Oktober 2010.

Medienmitteilung der DOK zur IVG–Revision 6b

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