Die Kesb Zug und Stadt Luzern wollen Eltern, die Beistände von ihren erwachsenen, geistig behinderten Kindern sind, vermehrt von gewissen administrativen Auflagen entbinden. Dazu haben sie in Merkblättern Kriterien festgehalten. Die KESB Kanton Bern hatte sich bereits im letzten Jahr für eine grosszügige Entbindung entschieden.
Eltern von einem erwachsenen, geistig behinderten Kind sind häufig sehr gefordert: Sie bieten ihren Kindern ein Zuhause, organisieren eine externe Tagesstruktur oder Heimunterbringung und versuchen ihre Kinder bestmöglich zu fördern. Häufig kümmern sie sich auch noch um finanzielle und juristische Belange.
Nicht unnötig belasten
Im Kanton Zug und in der Stadt Luzern sollen nun Familienangehörige, die als Beistände amten, vermehrt von den Berichts- und Rechenschaftspflichten befreit werden. Insbesondere in Fällen bescheidener Einkommens- und Vermögensverhältnisse.
KESB ist überzeugt von administrativen Erleichterungen
Der Zuger KESB-Vizepräsident, Jörg Halter, ist überzeugt, dass die Regelung nicht nur juristisch, sondern auch menschlich und politisch richtig ist. Die Einzelfallprüfung bleibt weiterhin gewahrt und bei ausserordentlichen Ereignissen, wie zum Beispiel einer Erbschaft, besteht weiterhin die Genehmigungspflicht durch die KESB.
insieme hofft auf Nachahmer
insieme begrüsst es, wenn das Beispiel des Kantons Bern nach Zug und Luzern von weiteren Kantonen aufgegriffen wird. Die bisherigen Erfahrungen dieser grosszügigen Praxis sind gut: Die familiäre Solidarität kann gestärkt und der Schutz der behinderten Person weiterhin gewahrt werden.
Zur Mitteilung Kanton Bern (PDF | 240 KB)