Das lebenslange Lernen im Bildungsraum Schweiz stärken: Diesen Zweck verfolgt das neue Weiterbildungsgesetz, das zurzeit in Vernehmlassung ist. insieme begrüsst an dem Vorentwurf, dass er sich an Grundsätzen wie Chancengleichheit, der Anrechenbarkeit von Weiterbildung und der Förderung wichtiger Grundkompetenzen orientiert. Der Zugang zu Weiterbildungsangeboten ist für Menschen mit geistiger Behinderung und für niedrig qualifizierte Personen zentral. Ihre Chancen auf einen anerkannten Berufsabschluss würden sich erhöhen, wenn ihnen nicht formale Bildung angerechnet würde. Die lebenslange Förderung von Grundkompetenzen wie Lesen, Schreiben oder den Umgang mit Kommunikationsmedien sind für ihre berufliche wie ihre persönliche Entwicklung wichtige Voraussetzung und ermöglichen es ihnen, eigenständiger zu werden und am Leben der Gesellschaft teilzuhaben.
Marktpreise gefährden Chancengleichheit
Dennoch befürchtet insieme, dass im Weiterbildungsgesetz die Chancengleichheit nicht konsequent berücksichtigt wird. Grund für die Bedenken ist der Wettbewerbsschutz, dem alle Bildungsangebote unterstellt werden sollen. So sieht der Vorentwurf vor, dass auch für staatlich unterstützte Weiterbildungsangebote Marktpreise gelten sollen. Niederschwellige Weiterbildungsangebote, wie sie beispielsweise Bildungsclubs und insieme-Vereine für Erwachsene mit geistiger Behinderung heute anbieten, wären somit gefährdet. Deshalb verlangt insieme, dass Weiterbildungsangebote, welche die Verbesserung der Chancengleichheit bezwecken, von der Verpflichtung zur „Vermeidung der Wettbewerbsverfälschung“ ausgenommen werden. Es muss konsequent um die Weiterbildung aller erwachsenen Menschen gehen und nicht um marktgesteuerten und ausschliessenden Angebotswettbewerb.
Lesen Sie die ausführliche Stellungnahme von insieme (PDF, 243 KB)