Endlich besteht eine klare Regelung: Die berufliche Grundbildung dauert zwei Jahre und muss auch von vorneherein für diese Dauer zugesprochen werden.
Dies hält das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) in seinem soeben veröffentlichten Kreisschreiben an alle IV-Stellen fest. Damit ist klar, wie das Bundesgerichtsurteil vom November 2016 umzusetzen ist.
Kreisschreiben bringt Klarheit
insieme war in den letzten Monaten in einem intensiven Austausch mit Angehörigen, IV-Stellen und dem BSV und forderte eine einheitliche Regelung bei der Berufsbildung. Im November 2016 hatte das Bundesgericht entschieden, dass ein gesetzlicher Anspruch auf eine zweijährige Ausbildung besteht. Die IV-Stellen setzten diesen Entscheid aber sehr unterschiedlich um: Viele IV-Stellen wollten die Ausbildungen staffeln und erliessen nur einjährige Verfügungen. Dies, obwohl für die praktische Ausbildung zwei Jahre notwendig sind. Das Kreisschreiben bringt nun Klarheit und Rechtssicherheit für alle.
IV muss bezahlen
Die IV-Stellen müssen nun von Anfang an die Kosten für zwei Ausbildungsjahre sprechen. Nach einem Jahr wird anhand der Förderziele überprüft, ob die Voraussetzungen für den Ausbildungsgang noch gegeben sind. Dabei wird auch die Möglichkeit einer Ausbildung im ersten Arbeitsmarkt mit Unterstützung durch „Supported Employment“ in Betracht gezogen.
Jugendliche, die seit letzten Dezember eine nur einjährige Verfügung erhielten, können sich auf das neue Kreisschreiben berufen. Das BSV informierte die IV-Stellen, dass ihre Verfügungen im Einzelfall zu prüfen und anzupassen sind.
Artikel „Berufliche Integration“ auf der insieme-Website
Urteil des Bundesgerichts: Lichtblicke! insieme-News vom 5. Dezember 201