Auch Menschen mit Behinderungen sollen bei der Stellensuche vollumfänglich vom Inländervorrang profitieren. Das hat der Ständerat heute entschieden. Er hat eine entsprechende Motion von Pascale Bruderer (SP AG) angenommen.
In Zukunft sollen offene Stellen in Branchen mit hoher Arbeitslosigkeit nicht nur den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) gemeldet werden, sondern auch der IV. Die IV kann dann wie das RAV geeignete Personen vorschlagen, bevor die Stelle öffentlich ausgeschrieben wird.
Seit dem 1. Juli 2018 gilt in der Schweiz dieser so genannte Inländervorrang. Mit der Ausweitung auf die IV profitieren auch Stellensuchende mit Behinderung, die nicht beim RAV angemeldet sind, von der Stellenmeldepflicht.
Signal für Integration
Die Motion von Pascale Bruderer, die auch Präsidentin von Inclusion Handicap ist, war nicht umstritten, auch der Bundesrat hat sie unterstützt. Nun liegt es am Nationalrat, der dieser sinnvollen Anpassung noch zustimmen muss, damit sie in Kraft treten kann.
Menschen mit geistiger Behinderung werden kaum direkt von dieser Neuerung profitieren, weil die ausgeschriebenen Stellen nicht ihren Fähigkeiten und Bedürfnissen entsprechen. insieme begrüsst die Motion trotzdem, weil sie eine Lücke in der Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen schliesst. Mit der Annahme sendet der Ständerat ein klares Signal für gleiche Chancen auf dem Arbeitsmarkt.