Rückschritt gegenüber Nationalrat

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Die Behindertenorganisationen sind enttäuscht über die Entscheide der Ständeratskommission zur Frage eines gerechteren Rentensystems. Die Kommission ist offensichtlich nicht bereit, den Sparangriff auf schwerstbehinderte Menschen – ohne Chancen auf eine bezahlte Arbeit – abzuschwächen.

Die SGK-SR hat sich mehrheitlich dafür entschieden, am umstrittenen Rentensystem des Bundesrats festzuhalten. Und sie verzichtet auf die Annahme des Antrags von CVP-Nationalrat Christian Lohr (ganze Rente wie bisher bei 70% Invalidität), wie dies der Nationalrat im Dezember beschlossen hat.

Frontalangriff auf die Schwächsten

Mit dieser Ausgangslage verlieren die Schwer- und Schwerstbehinderten mit IV-Grad 60-79% am meisten. Ihre Renten würden bis zu 30% gekürzt. Eine betroffene Person mit einem Invaliditätsgrad von 72% würde damit statt wie bisher 1’800 Franken neu nur noch 1’296 Franken erhalten. Eine solche Reduktion ist inakzeptabel. Das von der Kommission favorisierte Rentensystem trifft diejenigen frontal, die auf dem Arbeitsmarkt die schlechtesten Chancen haben.

Systemverbesserungen zwingend nötig

Die Menschen mit Behinderung hoffen, im Sinne einer Entschärfung der Vorlage, dass der Ständerat auf die Linie des Nationalrats mit seinem kostenneutralen Vorschlag einschwenkt. Damit würden die Folgen für die Schwerstbehinderten abgeschwächt. Schliesslich haben die Behindertenorganisationen die Idee eines feiner abgestuften Rentenstufensystems stets unterstützt. Dieser Sys­temwechsel darf aber nicht dazu missbraucht werden, Sparmassnahmen durchzusetzen – nicht zuletzt in Anbetracht der positiven Finanzperspektiven des Sozialwerks Invalidenversicherung.

Auch bezüglich Interventionsmechanismus favorisieren die Behindertenorganisationen den Entscheid des Nationalrats vom Dezember 2012, wie aus einer Medienmitteilung der DOK hervorgeht.

IV-Sanierung ohne Sparmassnahmen realistisch

Beharrt der Ständerat auf der Haltung seiner Kommission, und trägt er den positiven Entwicklungen anders als der Nationalrat weiterhin nicht Rechnung, dann ist ein Referendum absehbar.

Die DOK (Dachorganisationenkonferenz der privaten Behindertenhilfe) ist der Zusammenschluss aller wesentlichen Organisationen der privaten Behindertenhilfe und -selbsthilfe. Sie hat den Zweck, die Interessen ihrer Mitglieder auf nationaler Ebene zu vertreten und zu koordinieren. Sie stellt die Verwirklichung von ge­meinsamen sozialpolitischen Aktivitäten im Interesse behinderter Menschen sicher. Die Behindertenorganisationen haben sich zum Verein «Nein zum Abbau der IV» zusammengeschlossen. Dies, um ein Referendum gegen die IV-Revision 6b zu ergreifen, falls wichtige Interessen der Menschen mit Behinderung verletzt werden.