Reform der Ergänzungsleistungen

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Der Bundesrat hat den Entwurf für eine Reform der Ergänzungsleistungen (EL) in die Vernehmlassung geschickt. Er will das System der EL verbessern und von falschen Anreizen befreien. Dabei soll allerdings das Leistungsniveau erhalten bleiben.

Ergänzungsleistungen sollen gezielt jenen Menschen zukommen, die ohne diese Unterstützung unter dem Existenzniveau leben würden. Dafür will der Bundesrat „das System der Ergänzungsleistungen optimieren und von falschen Anreizen befreien“.

Er schlägt dazu verschiedenste Massnahmen vor. Unter anderem soll der Freibetrag auf dem Vermögen für alleinstehende Personen von 37‘500 auf 30‘000 Franken gesenkt werden.

Leistungsniveau soll erhalten bleiben

Die geplante Reform soll die heutigen Ausgaben von Bund und Kantonen von 4,7 Milliarden Franken für EL um rund 160 Millionen im Jahr 2022 entlasten. Insgesamt soll jedoch das Leistungsniveau der EL erhalten werden.

insieme prüft den Entwurf

Viele Menschen mit geistiger Behinderung sind existentiell auf die Ergänzungsleistungen angewiesen. insieme Schweiz wird deshalb die vorgeschlagenen Massnahmen im Entwurf genau prüfen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 18. März 2016.