insieme Schweiz lehnt die gesetzliche Grundlage zur Überwachung von Versicherten ab, über die das Schweizer Stimmvolk am 25. November abstimmen. Die vorgesehenen Möglichkeiten der Überwachung gehen zu weit und höhlen die Persönlichkeitsrechte aller Sozialversicherten aus.
Versicherungsmissbrauch muss bekämpft werden, das ist insieme Schweiz klar. Dagegen sind Massnahmen zu treffen, diese dürfen aber die rechtsstaatlichen Prinzipien nicht verletzen. Unter Druck der Versicherungslobby hat das Parlament beschlossen, keine Rücksicht auf die Rechte von Versicherten zu nehmen.
Besonders Menschen, die IV-Leistungen beziehen, werden durch dieses Gesetz unter den Generalverdacht des Versicherungsbetruges gestellt. Die Vorlage betrifft aber alle Sozialversicherungen und damit die gesamte Bevölkerung.
Soll willkürliche Überwachung erlaubt werden?
Mit dem Überwachungsgesetz würden Versicherer wie Krankenkassen, IV und AHV weitgehende Kompetenzen zur Bespitzelung ihrer Versicherten erhalten. Ohne Gerichtsbeschluss könnten sie private Detektive beauftragen, Personen in der eigenen Wohnung zu beobachten, Bild- und Tonaufzeichnungen von ihnen zu erstellen und sie während bis zu einem Jahr zu überwachen. Zum Vergleich: In der Strafverfolgung ist dies nur mit einer richterlichen Genehmigung zulässig.
Für insieme ist klar: Dieses Gesetz geht zu weit und muss zurück an den Absender geschickt werden. Neben insieme lehnen auch Procap, agile.ch und Pro Infirmis sowie der Dachverband Inclusion Handicap das neue Gesetz ab.
Zur Website des Referendumskomitees
Zur Position von Inclusion Handicap
Zur insieme-News vom 30. Mai 2018: „Gegen diese Überwachung“