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Selbst entscheiden und
Selbstvertreter oder Selbstvertreterin werdenAlle Menschen wollen Dinge selbst entscheiden.
Auch Menschen mit einer Beeinträchtigung.
Das möchten sie zum Beispiel selbst entscheiden:
- Was sie arbeiten.
- Wo und mit wem sie wohnen.
- Welche Ziele sie umsetzen.
Etwas zu entscheiden kann schwierig sein:
- Man muss komplizierte Situationen verstehen.
- Man muss gut informiert sein.
- Man muss mehrere Möglichkeiten vergleichen.
Die Informationen sind oft kompliziert.
Einfache Zeichen und Leichte Sprache helfen dabei.Andere entscheiden
Für Menschen mit einer Beeinträchtigung entscheiden oft andere Menschen.
Die Familie und die Betreuenden denken zum Beispiel:„Das kann die Person nicht selbst entscheiden.“
Doch sie braucht nur ein bisschen Übung.
Sie braucht jemanden, der sie dabei unterstützt.Wer hilft?
Menschen mit einer Beeinträchtigung können einander unterstützen.
Man spricht dann von Selbstvertreter oder Selbstvertreterin.Was ist ein Selbstvertreter oder eine Selbstvertreterin?
Selbstvertreter und Selbstvertreterinnen setzen sich für die Anliegen von Menschen mit Beeinträchtigungen ein.
Sie wissen zum Beispiel:
- Dieses Hindernis gibt es in einer bestimmten Situation.
- Diese Lösung gibt es bei einem bestimmten Problem.
Diese Menschen haben also Erfahrung im selbstständig leben.
Sie unterstützen andere Menschen mit Beeinträchtigung.Das können Sie als Betreuende tun
Lassen Sie die Menschen mit Beeinträchtigung selbst entscheiden.Kontaktieren Sie einen Selbstvertreter oder eine Selbstvertreterin.
Mitbestimmung und Selbstvertretung ist lernbar
In der Schweiz sind die Grundbedürfnisse der Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen gesichert. Wie alle Menschen haben sie darüberhinausgehende Bedürfnisse, Wünsche und Lebensziele. Um diese formulieren, umsetzen und erreichen zu können, bedarf es eines Lernprozesses. Und sie brauchen Begleitung und Unterstützung, oftmals ihr Leben lang.
Für alle Menschen ist es wichtig, dass ihre Grundbedürfnisse wie Essen, Unterkunft, Kleidung abgedeckt sind. Für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung sind diese und auch weitere Bedürfnisse wie Beschäftigung, Betreuung und Pflege in der Schweiz zum Glück meistens gesichert. Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung wollen aber auch mitbestimmen und wählen können, wie diese Bedürfnisse erfüllt werden. Sie wollen mitbestimmen, was sie arbeiten, ob sie alleine, mit ihrer Partnerin oder ihrem Partner oder in einer Wohngemeinschaft wohnen. Sie haben Ideen, Vorstellungen und Lebensträume, die sie umsetzen und erreichen wollen. Für viele ist Mitbestimmung nicht selbstverständlich.
Selbstvertreter*innen setzen sich für ihre und die Anliegen anderer Menschen mit einer Beeinträchtigung ein.
Selbstbestimmung ist nicht selbstverständlich
Aufgrund der kognitiven Beeinträchtigung kann es für Menschen mit geistiger Behinderung schwierig oder gar unmöglich sein, komplexe Zusammenhänge zu begreifen und zu lernen. Das erschwert Entscheide. Zudem sind sie aber auch häufig damit konfrontiert, dass ihnen das Umfeld gar nicht zutraut, selbst (richtig) zu entscheiden. Sie machen die Erfahrung, dass oft über sie bestimmt wird, ohne dass sie gefragt werden. Wichtig ist deshalb, dass sie die nötige Unterstützung und Ermutigung erhalten, um verstärkt selber zu bestimmen.
Ermutigung und Unterstützung sind Voraussetzung
Es gibt viele Ansätze und Möglichkeiten, die Selbstbestimmung zu fördern und zu stärken:
- Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen sind soweit wie möglich in Entscheidungen, die sie betreffen, einzubeziehen. Das beginnt bei den alltäglichen Entscheidungen wie der Wahl der Kleidung am Morgen.
- Bei Entscheidungsprozessen erhalten sie Unterstützung (Assistenz, Erklärungen, genügend Zeit und Vorbereitungsmöglichkeiten). Mit leichter Sprache und Piktogrammen werden Informationen zugänglich gemacht.
- Auch bei Menschen mit starken Beeinträchtigungen wird Selbstbestimmung respektiert. Das erfordert entsprechende Hilfsmittel wie unterstützte Kommunikation.
- Das Umfeld ermutigt Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen und vermittelt ihnen das Bewusstsein, dass ihre Stimme gehört und ihre Bedürfnisse ernst genommen werden. Eltern und Familie können dabei eine wichtige Rolle spielen. Das betrifft auch Betreuende und Begleitende in Institutionen, die die Selbst- und Mitbestimmung der Bewohnenden fördern.
- Die Mitwirkungsmöglichkeiten von Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung werden in Organisationen und Strukturen etabliert, indem sie Einsitz nehmen in Beiräten für Institutionen und Gremien.
Selbstvertreter*innen – nichts über uns ohne uns
Immer häufiger treten Personen mit einer kognitiven Beeinträchtigung als Selbstvertreter*innen auf. Diese setzen sich für ihre und die Anliegen anderer Menschen mit einer Beeinträchtigung ein. Die Person weiss aufgrund ihrer eigenen Erfahrungen, welche Hürden und Herausforderungen sich stellen.
Angebote
Zahlreiche Angebote ermöglichen es, die Selbstbestimmung zu fördern und zu stärken