Kindergarten und Schule
Wenn ein Kind mit geistiger Behinderung ins Schulalter kommt, stellt sich die Frage, welche Möglichkeiten der Schulbildung ihm offenstehen. Wie jedes Kind hat es das Recht und die Pflicht, einen Kindergarten und eine Schule zu besuchen. Grundsätzlich stehen die Integration in Regelstrukturen oder Sonderstrukturen zur Wahl. Sonderpädagogische Massnahmen erhält das Kind in beiden Schulsystemen bis zum 20. Lebensjahr.
Schüler*innen mit einer geistigen Behinderung können die Regelschule besuchen. Sie werden dort von schulischen Heilpädagog*innen und Klassenassistenzen unterstützt.
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG, Art. 20) gibt der schulischen Integration den Vorrang vor der Sonderschule, ebenso das Sonderpädagogik-Konkordat. Die UNO Behindertenrechtskonvention geht weiter und verlangt in Art. 24 gar eine inklusive Ausrichtung des Schulsystems. Das heisst, die Schule ist neu zu denken als ein Ort, an dem von Grund auf alle Kinder, mit welchen Besonderheiten auch immer, gemeinsam geschult werden. «Integrierte Kinder» gäbe es an einer inklusiven Schule nicht mehr – da niemand integriert oder separiert wird.
Die Erfahrung mit dem Zusammenleben in der Vielfalt bereichert die ganze Gesellschaft.
Die integrative Schulung hat viele Vorteile:
fürs Kind:
- gleich viele oder mehr schulische Fortschritte als bei Lernenden in einer Sonderschule
- bessere soziale Integration
- mehr Chancen auf eine Arbeit im 1. Arbeitsmarkt und insgesamt auf einen integrativen Lebensweg
für Eltern/Familien:
- bessere Integration im Wohnquartier durch den Besuch einer wohnortsnahen Schule
für die Gesellschaft:
- Erfahrung mit dem Zusammenleben in Vielfalt
- Schaffung von gegenseitigem Verständnis
Trotz der gesetzlichen Reglungen und der verschiedenen Vorteile gibt es bei der Integration in Regelschulen immer wieder Hürden zu bewältigen. Wird für das Kind jedoch ein integrativer Lebensweg angestrebt, empfiehlt es sich, Unterstützung zu suchen, damit dieser Weg von der Einschulung an – oder besser noch früher – angetreten werden kann. Die Erfahrung zeigt: Einmal eingeschult in die Sonderschule, ist ein Wechsel in die Regelschule kaum mehr möglich.
Hilfe für die Integration in die Regelschule
- Begleitung in schwierigen Situationen
insieme Schweiz bietet für Eltern, die Probleme mit der schulischen Integration ihres Kindes haben, individuelle Beratung und Begleitung an (sekretariat@insieme.ch/031 300 50 20).
Die insieme Vereine helfen ratsuchenden Eltern gerne weiter. Zu den insieme Vereinen in den einzelnen Regionen - Informationen über die Integration von Kindern mit Behinderungen im Frühbereich, in die Schule und in die Berufsausbildung mit Kontaktstellen pro Kanton sowie eine digitale Landkarte mit einem Überblick über die kantonalen Massnahmen für Lernende mit besonderem Förderbedarf.
Sonderschule
Kinder mit geistiger Behinderung können auch spezialisierte Schulen, die heilpädagogischen Schulen bzw. Sonderschulen besuchen. Den Unterricht erteilen spezifisch ausgebildete Lehrkräfte, die Heilpädagog*innen oder Sonderpädagog*innen.
Das Angebot an Sonderschulen ist breit gefächert. Neben den regionalen Tagesschulen gibt es zahlreiche Sonderschulen, die auf bestimmte Behinderungsarten spezialisiert sind. Sie können mit einem stationären Angebot oder mit einer Betreuung in Tagesstrukturen verbunden sein. Gewisse Kantone führen auch Sonderklassen, integriert in Regelschulen.
Therapeutische Massnahmen
Ob ein Kind eine Sonderschule oder integriert eine Regelschule besucht: Es hat neben den sonderpädagogischen Massnahmen im Unterricht auch Anrecht auf pädagogisch-therapeutische Massnahmen wie Sprach- oder Körpertherapien (z.B. Logopädie und Psychomotorik).
Die Kosten für die anerkannten Therapien und sonderpädagogische Massnahmen – ob in Sonderschulen oder an Regelschulen ausgeführt – trägt der Kanton. Die Eltern müssen sich jedoch unter Umständen an den Kosten für Verpflegung und Betreuung beteiligen. Für Kinder, die aufgrund ihrer Behinderung den Weg zwischen Wohnort und Schule und/oder Therapiestelle nicht selbstständig bewältigen können, übernimmt der Kanton auch die Kosten des Transports.
Für Kinder, die in eine Regeschule integriert sind, besteht eine zusätzliche finanzielle Ressource: der Assistenzbeitrag.
Übergang Schule – Beruf
Auch Jugendliche mit Behinderung müssen bereits während der Schulzeit auf die Anforderungen der Berufswelt vorbereitet werden. Nötig ist im Übergang von der Schule zur Berufsbildung eine spezialisierte Berufsberatung und ein auf die Bedürfnisse der Jugendlichen mit einer Beeinträchtigung angepasstes Berufswahlcoaching, das ihnen erste Erfahrungen mit der Berufswelt ermöglicht. Für diese Unterstützung bei der Berufsorientierung müssen Schulen, Berufsberatung und Ausbildungsstätten zusammenarbeiten (Case Management).