Pflegende Angehörige: DANKE!

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Der 30. Oktober ist der Tag der pflegenden Angehörigen. Der Tag würdigt die Arbeit von Frauen und Männern, die ihre Familienmitglieder auf unterschiedlichste Art und Weise unterstützen.

Zehntausende Angehörige leisten in der Schweiz unentgeltliche Betreuungs- und Pflege-Arbeit. Sie kümmern sich um ihre Eltern, Kinder oder Geschwister – insbesondere auch um Angehörige mit Behinderung. Der Tag bietet Gelegenheit, ihnen ein grosses Merci auszusprechen.  

Corona-Pandemie als zusätzliche Herausforderung

Schon in normalen Jahren leisten betreuende Angehörige ungeheuer viel. Für viele von ihnen sind mit der Corona-Pandemie zusätzliche Aufgaben hinzugekommen: Geschlossene Schulen und Institutionen, abgesagte Freizeitangebote, Quarantäne-Situationen und grosse Unsicherheit. Die Unterstützung von Angehörigen, die erwachsene Personen mit Behinderung betreuen, ist nach wie vor mangelhaft.

Endlich Entlastung

Am 1. Januar 2021 tritt ein neues Gesetz in Kraft, das betreuende Angehörige mit konkreten Massnahmen entlasten wird: Angehörige können drei Tage Kurzurlaub beziehen, um nahestehende Personen zu pflegen. Hilflosenentschädigung und Intensivpflegezuschlag sollen weiterhin bezahlt werden, wenn sich ein Kind im Spital aufhalten muss. Eltern erhalten 14 Wochen Betreuungsurlaub, wenn das eigene Kind schwer erkrankt oder verunfallt.

Petra Kern, Abteilungsleitern Sozialversicherungen beim Dachverband Inclusion Handicap, sieht das Gesetz als klare Verbesserung: „Im neuen Gesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung zeigt sich eine Wertschätzung, Anerkennung und auch Abgeltung dieser für die Gesellschaft wichtigen Aufgabe. Die besseren Bedingungen für Betreuungsgutschriften, der 14-wöchige Betreuungsurlaub für Eltern und der Kurzurlaub auch für die Betreuung von Erwachsenen sind wichtig, auch wenn 3 Tage Kurzurlaub wohl selten ausreichend sind.“