Der Zürcher Regierungsrat hat beschlossen, begleitetes und betreutes Wohnen im Kanton zukünftig subjektbezogen zu finanzieren. Menschen mit Behinderungen sollen selbst entscheiden können, welche stationären oder ambulanten Dienstleistungen sie in Anspruch nehmen. Die Regierung hat dazu das Gesetz über den selbstbestimmten Leistungsbezug durch Menschen mit Behinderung (Selbstbestimmungsgesetz, SLBG) verabschiedet.
Das Gesetz geht nun an den Kantonsrat, der darüber definitiv entscheidet. Wird es in der aktuellen Form angenommen, dauert der schrittweise Systemwechsel rund fünf Jahre. Dazu gehört auch der Aufbau von ambulanten und Beratungsangeboten. Der Regierungsrat geht davon aus, dass die Subjektfinanzierung den Kanton Zürich rund 15 bis 30 Millionen Franken mehr kostet als die heutige Finanzierung der Institutionen. insieme ist überzeugt, dass die gestärkte Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderung im Kanton diesen Mehraufwand wert ist.
Wichtig, dass sich der grösste Kanton bewegt
Fast jede fünfte Person in der Schweiz wohnt im Kanton Zürich. Nachdem sich bereits andere Kantone auf den Weg in Richtung Subjektfinanzierung bewegen, ist die Signalwirkung des grössten Kantons sicher wichtig. Dass Menschen mit Behinderung selbst entscheiden können, wo sie leben und wer sie betreut oder begleitet, ist ein zentrales Element der Umsetzung der UN-BRK im Bereich Wohnen. Das Gesetz wurde unter Einbezug von Menschen mit Behinderungen und ihren Organisationen erarbeitet.
Mittelung zum Gesetzesprojekt auf der Website des Kantons Zürich
Medienkonferenz «Mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung»! (Schweizerdeutsch)
Radiobeitrag SRF Regionaljournal Zürich / Schaffhausen (Schweizerdeutsch)