Vierte IV-Revision

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Die Hilflosenentschädigung (HE) der IV wurde mit der 4. IV-Revision im Jahr 2004 gezielt ausgeweitet. Laut einer Studie im Auftrag des Bundesamtes für Sozialversicherungen können dank des Leistungsausbaus mehr Bezüger/innen zuhause leben, nicht zuletzt dank der HE für lebenspraktische Begleitung.

Wer aus gesundheitlichen Gründen für alltägliche Lebensverrichtungen wie Aufstehen, Anziehen, Essen oder Körperpflege dauernd auf die Hilfe anderer Personen angewiesen ist, hat Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der Invalidenversicherung (IV).

Mit der 4. IV-Revision (seit 2004 in Kraft) wurde die HE für zuhause lebende Personen verdoppelt. Neu eingeführt wurde damals auch der Anspruch von zuhause lebenden Personen mit psychischer oder leichter geistiger Behinderung auf HE für die sogenannte lebenspraktische Begleitung. Zudem wurde die HE für Minderjährige, die intensive Pflege benötigen, erhöht. Die IV investiert damit in die Förderung der Selbstbestimmung von behinderten Menschen und unterstützt ein eigenständiges Wohnen ausserhalb von Heimen.

Die IV-Ausgaben für die HE haben sich dadurch zwischen den Jahren 2003 und 2011 verdreifacht (von 159 auf 480 Millionen Franken). Im Jahr 2011 bezogen 32‘400 Erwachsene sowie 8‘300 Kinder und Jugendliche eine HE, wie aus einer Mitteilung des Bundesamts für Sozialversicherungen hervorgeht.

Unverständlicher Abbau

Aus Sicht von insieme ist diese Entwicklung grundsätzlich erfreulich. Gleichzeitig ist es völlig unverständlich, dass gerade die Leistungen der Hilflosenentschädigung lebenspraktische Begleitung mit der laufenden IV-Revision 6b wieder reduziert und die Voraussetzungen  zu einem Bezug einer solchen erschwert werden sollen. Dies dürfte manche Betroffene an einem Leben ausserhalb der Institutionen hindern. Die Kritik der Behindertenorganisationen DOK gegen diesen Leistungsabbau blieb leider ungehört.

Zur Pressemitteilung des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV)
Zu den Anträgen der DOK zur HE für lebenspraktische Begleitung, IV-Revision 6b