Neuer Assistenzbeitrag

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Der Bundesrat hat den ersten Teil der 6. IV-Revision auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt und die Ausführungsbestimmungen verabschiedet, wie das Bundesamt für Sozialversicherung Mitte November mitteilte. Damit erhält die Invalidenversicherung zusätzliche Instrumente für die Wiedereingliederung von Menschen mit Behinderung ins Erwerbsleben. Dank des neuen Assistenzbeitrags können zudem mehr Menschen mit Behinderung ihre Pflege und Betreuung selber organisieren und zuhause ein eigenständiges Leben führen.Mit dem Assistenzbeitrag erhalten Menschen mit Behinderung eine wichtige neue Leistung; Erwachsene, die Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung haben und über das nötige Mass an Selbstständigkeit verfügen, können in Eigenregie individuell eine Hilfe engagieren, um zuhause zu leben. Zur Bezahlung dieser Unterstützung erhalten sie von der IV pro Stunde einen Beitrag von 32.50 Franken. Der Assistenzbeitrag ermöglicht ihnen so ein eigenständigeres Leben, entlastet die Angehörigen und macht einen Heimaufenthalt überflüssig.

Minderjährigen soll mit Hilfe des Assistenzbeitrags der Besuch einer regulären Schule ermöglicht werden. Anspruch auf den Assistenzbeitrag haben ebenfalls schwer pflegebedürftige Kinder und Jugendliche, die zu Hause statt in einer Institution gepflegt werden. Damit sollen die Eltern entlastet werden als Lösung dafür, dass die IV aufgrund eines Bundesgerichtsurteils von 2010 die nicht-medizinische Betreuung durch die Kinderspitex nicht mehr übernimmt.

Erschwerter Zugang für Menschen mit geistiger Behinderung

Für Menschen mit geistiger Behinderung hat der Bundesrat zusätzliche Bedingungen aufgestellt. So haben Minderjährige mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit dann Anspruch auf einen Assistenzbeitrag, wenn sie die obligatorische Schule in der Regelklasse besuchen oder ein Intensivpflegezuschlag von mindestens sechs Stunden pro Tag ausgerichtet wird. Erwachsene mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit müssen einen eigenen Haushalt führen oder mindestens zehn Stunden pro Woche eine Erwerbstätigkeit auf dem regulären Arbeitsmarkt ausüben.

Die Dachorganisationenkonferenz der privaten Behindertenhilfe (DOK) erarbeitet derzeit einen Flyer zum Assistenzbeitrag. insieme Schweiz wird darüber informieren, sobald die Publikation erscheint.

Zur Pressemitteilung des Bundesamtes für Sozialversicherung